Mülheim. .

Das Thema Einbruch beschäftigt viele Mülheimer – vor allem in der dunklen Jahreszeit, in der Täter wieder Hochsaison haben. Rund 200 Leser kamen daher auf Einladung der WAZ zur Infoveranstaltung der Polizei Essen/Mülheim ins Medienhaus.

Dort berichteten die Kriminalhauptkommissare Jürgen Dahles und Michael Fuchß im Rahmen der landesweiten Aktion „Riegel vor“, was Einbrecher abhält und wie man sich im Ernstfall verhalten sollte.

Wie halte ich Täter fern?

Die Chance, dass Diebesgut wieder auftaucht, ist sehr gering. Daher ist oberstes Ziel, dass der Täter gar nicht erst in die Wohnung kommt. Generell sollte man sich um Einbruchschutz an Fenstern und Türen kümmern. Ein Schutz für Fenster können Pilzzapfenverriegelungen, Aufschraubriegel oder einbruchhemmende Verglasungen sein. Ein ebenso wichtiger Schutz ist übrigens die Aufmerksamkeit des Nachbarn.

Wie sinnvoll sind Alarmanlagen?

„Alarmtechnik ist sinnvoll, weil sie eine abschreckende Wirkung hat.“ Generell gelte: Alles, was eine Schwierigkeit oder ein Risiko für den Täter darstellt, kann helfen. Auch wenn die Beamten von Schmierseife am Regenrohr oder Stacheldraht am Balkongeländer abraten. „Besser in vernünftigen Einbruchsschutz investieren.“

Wo bekomme ich neutrale Beratung, ohne Gefahr zu laufen, dass mir teure Technik angedreht wird?

Die Polizei berät neutral auf der Dienststelle und fährt nach Absprache in bestimmten Fällen auch vor Ort raus. Jedoch haben die Beamten begrenzte Kapazitäten zur Verfügung.

Auch interessant

„Wir sind bis Ende Januar mit Beratungsterminen ausgebucht“, sagt Michael Fuchß. ­Jedoch gibt es eine Liste mit Fachfirmen, die die Polizei empfiehlt.

Was darf ich in meiner Mietwohnung an Schutz anbringen?

„Zunächst sollte man mit dem Eigentümer sprechen, ob man Einbruchschutz installieren darf – ohne seine Genehmigung geht dies nicht“, erklärt Dahles. Der Vermieter sei dagegen nicht gesetzlich verpflichtet, seine Wohnungen einbruchsicher auszustatten.

Wie verhalte ich mich, wenn ich nachts einen Einbrecher in meiner Wohnung höre?

„Der Einbrecher möchte nicht mit Ihnen in Kontakt treten“, erklärt Dahles. Also gilt: Licht anzuschalten, Geräusche machen, laut sein und die Schlafzimmertür von innen verriegeln. Wenn möglich raten die Beamten dazu, ein Telefon im Schlafzimmer zu haben, um die 110 zu wählen. Sich selbst sollte man dabei nicht in Gefahr bringen.

Zehn Verhaltensregeln:

Michael Fuchß und Jürgen Dahles geben den Bürgern zehn Verhaltensregeln mit auf den Weg:
1. Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit immer verschließen.
2. Wenn der Schlüssel verloren gegangen ist – sofort den Schließzylinder auswechseln.
3. Die Haustür immer zweifach abschließen (Dies ist auch wichtig für den Versicherungsschutz).
4. Schlüssel niemals außerhalb der Wohnung deponieren.
5. Rollläden sollten zur Nachtzeit und nicht tagsüber geschlossen werden.
6. Bei einer Tür mit Glasfüllung sollte der Schlüssel nicht von innen stecken gelassen werden.
7. Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
8. Wenn es klingelt: nicht bedenkenlos öffnen. „Gegenüber Fremden sollten Sie ein gesundes Misstrauen pflegen. Es gibt diverse Maschen, mit denen sich Trickbetrüger Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen wollen“, warnt Jürgen Dahles.
9. „Wenn Sie in den Urlaub fahren: Keine Strandfotos auf Facebook posten oder den AB mit der Abwesenheit besprechen – solche Daten werden von Tätern ausgewertet.“
10. Niemals scheuen, die 110 zu wählen. „Die Polizei fährt raus und prüft.“ Auch wenn es falscher Alarm war, fallen keine Kosten an.