Mülheim. .

Das Interesse am Betreuungsgeld steigt in Mülheim an, zumindest legt das die zunehmende Zahl der Anträge nahe. Das Betreuungsgeld muss schriftlich beantragt werden.

Den gesetzlichen Anspruch haben bekanntlich Familien mit ein- und zweijährigen Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden und nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreut werden. Zum Stichtag am 17. Oktober lagen dem Versorgungsamt in Essen (das auch für die Städte Mülheim und Oberhausen zuständig ist), insgesamt 197 Anträge aus Mülheim vor. (Essen: 528 Anträge, Oberhausen: 214 Anträge). Allerdings sind bisher erst 89 davon bewilligt worden, teilte Essens Pressereferent Martin Rätzke auf Anfrage mit.

Betreuungsgeld wird für maximal 22 Monate gezahlt

Während 47 Anträge noch in der Bearbeitung sind, wurden 61 von den insgesamt 197 Anträgen abgelehnt. „Der häufigste Grund für die Ablehnung der Anträge ist, dass das Kind vor dem 1. August 2012 geboren wurde“, sagt Rätzke. Das Betreuungsgeld wird eben nur gewährt, wenn der Nachwuchs am 1. August 2012 oder später zur Welt gekommen ist. Auch komme es zur Verzögerung der Bewilligung, wenn sich die Eltern bei der Anzahl der Monate verrechnet hätten. Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro im Monat – ab August 2014 sollen es dann 150 Euro sein – und wird erst nach dem Ablauf des Elterngeldanspruchs für maximal 22 Monate gezahlt.

Das Essener Versorgungsamt empfiehlt allen Berechtigten, den Antrag etwa vier bis sechs Wochen vorher zu stellen. Das Betreuungsgeld wird dann rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet. Auf der Homepage der Stadt Essen (www.essen.de, Suchbegriff: Betreuungsgeld) finden sich weitere Informationen sowie ein Antragsformular zum herunterladen.