Mülheim.

Das Interesse am Betreuungsgeld, das seit August beantragt werden kann, ist in Mülheim noch überschaubar. Bis zum 1. August hatten elf Mülheimer Familien einen Antrag auf Betreuungsgeld beim Versorgungsamt in Essen gestellt.

Die Behörde in der Nachbarstadt ist auch zuständig für Oberhausen, so dass ein Vergleich der drei Städte möglich ist: 39 Anträge auf Betreuungsgeld stellten Essener Familien, in Oberhausen waren es ebenfalls elf Anträge, die bis 1. August eingegangen waren, teilte Stefan Schulze, Pressereferent der Stadt Essen, auf Anfrage mit. „Wir wissen nicht, ob der große Schwung noch mit Verzögerung kommt“, so Schulze.

Den gesetzlichen Anspruch haben jetzt erstmals Familien mit ein- und zweijährigen Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden und nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreut werden. Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro im Monat und wird nach dem Ablauf des Elterngeldanspruchs gezahlt. Das Betreuungsgeld wird rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet. Das Essener Versorgungsamt empfiehlt allen Berechtigten, den Antrag etwa vier bis sechs Wochen vorher zu stellen.