Mülheim. .
20 Tage vor der Bundestagswahl haben 13.243 stimmberechtigte Mülheimer die Briefwahlunterlagen beantragt oder schon gewählt.
3610 haben schon gewählt
1573 Wahlberechtigte haben bis Montagabend direkt im Briefwahlbüro gewählt, auch diese Stimmen werden im Briefwahlverfahren gezählt. Von den versendeten 11.670 Briefwahlunterlagen sind bis zum 2. September 2037 ausgefüllt zurückgeschickt worden. 3610 der insgesamt 126.247 Wahlberechtigten haben also schon gewählt. Die Zahl der Wahlberechtigten kann sich noch ändern, etwa durch Sterbefälle oder Rückläufer aus anderen Städten beim Umzug. Diese Frist lief zum Wochenende ab.
Wahlzettel gehen in alle Welt
Einige Wahlzettel dürften mehr Zeit brauchen, bis die Post sie wieder im Rathaus zustellt: Rund 100 Auslandsdeutsche, die zuletzt in Mülheim lebten, wurden ins Wählerverzeichnis aufgenommen und bekamen die Unterlagen nachgeschickt. Viele gingen nach Kanada, USA, China oder auch Spanien. Es waren auch exotische Ziele wie Lima (Peru), Bujumbura (Burundi) oder Quito (Ecuador) darunter, berichtet Dirk Klever, Teamleiter Wahlen im Rats- und Rechtsamt.
Bis 20.9. im Rathaus wählen
Wer am 22. September verhindert ist, kann am Freitag, 20. September, noch bis 18 Uhr im Briefwahlbüro seine Stimme abgeben.
Erst am Wahltag wird gezählt
Ausgezählt werden alle Stimmen aber erst am Wahlsonntag nach 18 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen sind. Traditionell werden die Stimmen der Briefwähler in der VHS ausgezählt. Schon ab 15 Uhr kümmern sich dort 27 Briefwahlvorstände um das „Zulassungsverfahren“ zur Briefwahl. Was bedeutet, sie kontrollieren den Inhalt der roten Wahlbriefe. Fehlt etwa der blaue Umschlag um den Stimmzettel oder ist der Wahlschein nicht dabei, wird der Brief aussortiert.
Wenn etwas fehlt
Ein Leser berichtete, dass bei seinen Briefwahlunterlagen der blaue Wahlumschlag fehlte. „Kann passieren“, sagt Dirk Klever und bittet um Verständnis. „An einigen Tagen haben wir mehrere Tausend Briefwahlunterlagen verschickt. In einem solchen Fall hilft das Wahlamt weiter unter 455-3032/33.“
Nur eins darf nicht passieren: Wer seine Briefwahlunterlagen samt Wahlschein versehentlich mit dem Müll entsorgt hat, bekommt keinen Ersatz. „Ein verlorener Wahlschein wird nicht ersetzt“, erklärt Dirk Klever.