Mülheim. Der Hochwasserschutz im Rumbachtal wird wohl bald Bürger betreffen, die dort Grundstücke besitzen. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat neue Überschwemmungsgebiete festgelegt, die zukünftig nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden dürfen. 2009 wurden wegen Hochwasser etliche Wohnungen überflutet.

Weitreichende Einschränkungen und Wertverluste ihrer Grundstücke und Immobilien kommen auf viele Eigentümer zu, die ihren Besitz im nahen Umfeld des Rumbachs und seiner Nebengewässer haben.

Denn ein Teil dieses Gebietes soll für die nächsten 40 Jahre als Ausgleichsfläche bei Hochwasser festgelegt werden, um Schäden anderswo zu mindern. Für die Eigentümer in diesem Bereich wäre es nur noch in Ausnahmefällen möglich, dort zu bauen. Bodenhöhen bis hin zu Baum- und Strauchbepflanzungen sind von den Vorgaben erfasst.

In einer Verordnung hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Überschwemmungsgebiete umrissen, in denen sich das Wasser frei ausbreiten soll. Für die Bestimmung dieser Flächen diente dem zuständigen Ingenieursbüro eine Simulation, in der ein Jahrhunderthochwasser berechnet wurde.

Besitzer müssen mit Verlusten rechnen

Besonders auffällig: Gerade diejenigen innenstadtnahen Grundstücke sind betroffen, die im Süden der Walkmühlenstraße und Rumbachtal liegen – dort, wo der Rumbach nicht in einem unterirdischen Kanal verläuft.

Die Auswirkungen für die Grundbesitzer schildert Stadtsprecher Volker Wiebels mit Vorsicht: „Die ersten Konsequenzen der Festsetzung könnten sein, dass Gartenhäuser, Schuppen und Komposte in diesem Gebiet verschwinden müssten.“ Dabei wird es wohl nicht bleiben: Denn zum einen ist in einem solchen Gebiet ein Ausbau auch bereits bestehender Gebäude auf den betroffenen Grundstücken nur noch mit Genehmigung von Wasserschutzbehörde und Stadt möglich. Und wer bauen darf, kann dies nur unter erschwerten, sprich teuereren Bedingungen.

Zum anderen müssen die Besitzer wegen dieser Einschränkungen ebenso mit Verlusten rechnen, wenn sie ihr Grundstück und ihre Immobilie einmal verkaufen wollten.

Auch Versicherungen könnten deutlich teurer werden

Versicherungen für den Bestand könnten ebenfalls deutlich teurer werden, wenn das Haus künftig in einem solchen Gebiet mit erhöhtem Überschwemmungsrisiko liegt.

Die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen eine Überschwemmungsgefahr zweifelt Detlef Habig, Vorstand des Saarner Umweltvereins, nicht an. Die Auswirkungen des letzten großen Hochwassers 2009 sind ihm noch vor Augen: „Viele Wohnungen am Rumbach waren überflutet. Die Schäden gingen in die Zehntausende.“

Doch das nun angestrebte Konzept der Bezirksregierung hält er für wenig durchdacht: „Statt Ausgleichsflächen in Siedlungen zu schaffen, muss es doch im Sinne der Bürger günstigere Flächen auf dem Land geben, die man stattdessen fluten könnte.“

Die Stadtverwaltung gibt nun bekannt, dass die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, vom 9. September bis 9. Oktober eingesehen werden können. Die Einsichtnahme ist Mo.-Fr. von 8 bis 12.30 Uhr und Do. von 14 bis 16 Uhr im Service Center Bauen (Erdgeschoss) möglich.

Betroffene Bürger über Konsequenzen informieren

Stadtsprecher Volker Wiebels betont: „Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.“ Und einen weiteren Vorteil benennt er: „Damit würde auch der sanierungsbedürftige Rumbachkanal deutlich entlastet werden.“

Der Vereinsvorsitzende Detlef Habig fordert hingegen in der Sache mehr Initiative und Aufklärung von der Stadtverwaltung und OB Dagmar Mühlenfeld: „Auch wenn die Überschwemmungsgebiete von der Bezirksregierung festgelegt werden, hat die Stadt meiner Meinung nach eine Fürsorgepflicht. Sie muss die betroffenen Bürger über die Konsequenzen besser informieren.“

Nach Auskunft der Bezirksregierung kann jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rumbach und an Nebengewässern berührt sind, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (23.10.2013) bei der Stadt Einwendungen erheben.