Bottrop. .
Ab heute können Eltern von Kleinkindern das neue Betreuungsgeld bekommen – aber nur ganz wenige wollen es haben. „Uns liegen elf Anträge vor“, sagt Jürgen Hüttermann, Sachgebietsleiter im Fachbereich Jugend und Schule. Einige Eltern könnten noch abspringen, denn sie hätten das Kind in einer Kita angemeldet und warteten auf einen Platz. Erhielten sie ihn, gebe es kein Betreuungsgeld. Hüttermann rechnet allerdings damit, dass sich noch mehr Eltern im Laufe des Jahres melden. „550 Anträge könnten es noch werden.“
Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuuen, die also weder eine Kita, noch eine Tagesmutter buchen. Das Kind muss nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sein. Eltern erhalten dann 100 Euro, vom 1. August 2014 an 150 Euro – und zwar für Kinder im zweiten und auch im dritten Lebensjahr.
„Das ist eine Anschlussregelung an das Elterngeld“, so Hüttermann, es werde auch in derselben Stelle wie das Elterngeld beantragt.
Fachbereich Jugend und Schule, Sachgebiet 51/1.4, Prosperstraße 71/1, Zimmer 209 a und 210a.