Essen. Der Einsatz von 1000 Beamten in der Mülheimer Innenstadt zeigt, wie ernst die Behörden die Gefahr der Rockerbanden nehmen. Zahlreiche Clubs konkurrieren in NRW inzwischen um die Vorherrschaft. Polizei und Landesregierung verschärfen mit Razzien und Verboten die Gangart.

Anwohner der Mülheimer Innenstadt sahen Dienstagabend nur noch grün: Hundertschaften der Polizei riegelten die City ab. Hunde kamen zum Einsatz, ein Hubschrauber kreiste über dem Geschäftsviertel. Fahnder stoppten Pkw, die über die Schlossbrücke wollten, durchsuchten Hinterhöfe und Wohnräume. Sie glauben, eine bevorstehende neue Eskalation im „Rockerkrieg“ des Reviers zwischen Bandidos und Hells Angels verhindert zu haben.

Seit fast zwei Jahren herrscht im westlichen Ruhrgebiet dicke Luft zwischen den Chapters und Charters, wie sich die lokalen Vereine der Motorrad-Banden nennen. Die Sicherheitsbehörden haben sie im Verdacht, maßgeblich für Drogen-, Waffen- und Menschenhandel verantwortlich zu sein.

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Gründe für diese „Verschärfung“, sagt der leitende Kriminaldirektor Thomas Jungbluth vom Landeskriminalamt, gibt es viele: „Früher wechselte man die Farben nicht“. Das sei jetzt anders, „die starke Bindung ist nicht mehr vorhanden“. Es gebe Überläufer. Abgesteckte Claims würden nicht mehr respektiert. „Manche Vereinigungen haben sich im Bestreben, neue Clubs zu gründen, teilweise die falschen Leute herangezogen“.

Konkurrenz für die großen Clubs

Zudem bekommen die beiden Großen Konkurrenz. In Kleve und Duisburg treten die niederländischen Satudarah in Erscheinung, wobei die Inhaftierung des Duisburger Club-Präsidenten derzeit offenbar für etwas Ruhe sorgt. Im Sauerland bei Iserlohn machen sich „Mongols“ bemerkbar. Im Süden des Landes rund um Bonn fallen „rockerähnliche“ Gruppierungen auf, wie Jungbluth sie bezeichnet. Sie nennen sich „Black Jackets“ oder „United Tribuns“, kommen meist aus Baden-Württemberg. Ihre Mitglieder haben Kontakte in die Türsteher- und Drogenszene und oft einen Migrationshintergrund, den Experten bei den „Malamiye-Kurden“ verorten - als Kinder von Asylbewerbern, die nie als asylberechtigt anerkannt wurden, aber Bleiberecht hatten.

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Landesregierung und Landeskriminalamt versuchen, mit Druck der verbreiteten Unruhe in der Szene, die schon – wie in Duisburg – Mordopfer gefordert hat, beizukommen. In den letzten zwei Jahren gab es mehr als 80 Razzien und, erstmals seit Jahrzehnten, auch wieder lokale Vereinsverbote.

Verbote waren gerichtsfest

Innenminister Ralf Jäger (SPD) zeigte sich bei einer Veranstaltung in Duisburg stolz: „Alle unsere Verbote waren bisher gerichtsfest. Das Gewaltmonopol geht vom Staat aus, nicht von den Rockergruppen. Das lassen wir uns nicht aus der Hand nehmen“. Auch LKA-Mann Thomas Jungbluth ist sicher, dass die Rockerszene in Nordrhein-Westfalen nicht die Macht erlangen konnte wie in Hannover, wo sie das Steintorviertel beherrschen. „Es gibt bei uns keinen Stadtteil und kein Stadtviertel, wo Rockergruppierungen wie in Hannover das Sagen haben“, sagt er. „Damit dass auch nicht passiert, finden die intensiven Kontrollen statt“.

Dennoch ist das Niveau der Aktivitäten gefährlich hoch. Die Szene hat sich ausgeweitet. Seit 2005, so hat das NRW-Landeskriminalamt festgestellt, verdoppelte sich die Zahl der Clubs. Hatten die Hells Angels damals fünf Charter und die Bandidos zwölf Chapter, „arbeiten“ die Höllenengel heute mit neun lokalen Organisationen und ihre Konkurrenten mit 25. Und fast immer stehen die Fahnder vor Beschuldigten, die nichts mehr wissen: „Rocker schotten sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ab“, sagt Jungbluth, „auch nach schweren Verletzungen erfolgen keine Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen.“

Razzia gegen Rocker in Mülheim

Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Fabian Strauch / WAZ FotoPool
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Caroline Seidel/dpa
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Fabian Strauch / WAZ FotoPool
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Caroline Seidel/dpa
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Caroline Seidel/dpa
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Fabian Strauch / WAZ FotoPool
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz.
Die Polizei will erneuten Auseinandersetzungen zwischen Rockerbanden in Mülheim vorbeugen und reagiert mit einem Großeinsatz. © Fabian Strauch / WAZ FotoPool
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Oft fehlen die Beweise

Das trifft einen Kern des Problems. Gerichte verurteilen nur aufgrund von nachweisbaren Einzeltaten, nicht, weil die Beschuldigten der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung überführt werden können. „Der Paragraf 129 ist für die Staatsanwaltschaften schwierig“, klagt der neue Chef der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. „Sie müssen beweisen, dass eine kriminelle Vereinigung gegründet wurde mit dem speziellen Zweck, Straftaten zu begehen.“

In NRW ist dies noch in keinem einzigen Fall gelungen.