Mülheim. . Internet top, Telefonieren flop - ein Unitymedia-Kunde aus Mülheim vermisste nach der Umstellung auf eine schnellere Leitung plötzlich Funktionen an seinem Telefon. Die Ursache lag beim neuen Modem, das ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellt worden war. Es handelt sich um keinen Einzelfall.
Rafael Krajewski ist sauer. Nachdem er Anfang des Jahres seinen Internetanschluss bei Unitymedia geändert hat und für eine schnelleren Internetverbindung ein neues Modem namens Cisco MTA EPC 3208G V1 erhalten hat, funktioniert die Clip-Funktion an seinem relativ neuen Telefon nicht mehr.
Die für ihn sehr wichtige Clip-Funktion zeigt an, welche Person um welche Uhrzeit angerufen hat. „Als ich das merkte, schrieb ich umgehend eine E-Mail mit der Problembeschreibung an die Service-Hotline von Unitymedia“, sagt Krajewski. Die Antwort stehe bis heute aus.
Auch telefonisch konnte er sein Problem nicht lösen. Mitarbeiter bestätigten, dass das Problem bekannt sei, behoben wurde es allerdings nicht. Nach einigem Hin und Her und Internetrecherche stellte er fest, dass er zu einer großen Gruppe Unzufriedener zählt, die bereits seit 2011 das gleiche Problem kennen. Nachdem all seine Bemühungen nichts fruchteten, hat der unzufriedene Kunde Unitymedia schließlich aufgefordert, ihm sein altes Modem zurückzugeben.
Kündigen nur per Post oder Fax
Da teilte ihm das Unternehmen jedoch unmissverständlich mit, dass die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen sei, er könne nur noch seinen Vertrag kündigen.
„Ich hätte also am Tag der Umstellung widerrufen müssen“, konstatiert Rafael Krajewski empört. Nun habe er gekündigt und müsse die volle Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten.
Unitymedia-Pressesprecher Johannes Fuxjäger, Schwerpunkt Social Media, ist auf WAZ-Nachfrage um Schadensbegrenzung bemüht. „Ich glaube, man hätte da schon kulant sein können“, sagt er spontan, nachdem ihm der Fall geschildert wurde. Beschwerden könne man per E-Mail, telefonisch oder auch im Social Web anbringen. Dort stehe ein großes Mitarbeiterteam für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich gelte aber: Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte das schriftlich per Post oder Fax erledigen.
Sprecherin verspricht anderes Modem
Melanie Degueldre-Beyer, Pressesprecherin für die Unternehmerische Verantwortung, entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten. „Der Kunde hat Recht! Die Funktionen, die er vermisst, hat das Modem in Verbindung mit seinem Telefon nicht. Das funktioniert leider nicht. Wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht.“
Unitymedia bietet dem Mülheimer nun anstelle des für sein Telefon teilweise untauglichen Modems eine höherwertige Fritz-Box zum Tausch an. „Die erhält er für den gleichen Tarif, den er für sein jetziges Modem zahlt, obwohl sie eigentlich fünf Euro mehr im Monat kostet“, verspricht die Sprecherin.