Mülheim. .
Den heutigen Weltverbrauchertag, der alljährlich am 15. März begangen wird, hat die Verbraucherzentrale einem Thema gewidmet, das schon viele Mülheimer in der Beratungsstelle an der Leineweberstraße 54 Hilfe suchen ließ: Telefonanbieter und ihr schier undurchschaubares Netz von Tarifen, Werbeversprechen, Angeboten.
Im Foyer erwartet interessierte Besucher heute eine kleine Ausstellung: Schautafeln zeigen die häufigsten Probleme, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, sowie mögliche Auswege. „Im Labyrinth der Telefonanbieter“ nennt sich die Ausstellung passenderweise, und Christiane Lersch hat schon vielen verzweifelten Verbrauchern den Weg daraus gewiesen.
Es betrifft alle Anbieter
„Zwei Drittel unserer Rechtsvertretungen laufen im Telekommunikationsbereich“, sagt die Leiterin der Beratungsstelle, und das, obwohl das Telekommunikationsgesetz immer wieder verbraucherschützend erweitert wurde. Bei der lukrativen Kundenjagd machen eben alle mit, spricht Christiane Lersch aus ihrer Praxis: „Es betrifft alle Anbieter, quer durch die Bank.“
Christiane Lersch weiß von Rechnungen, die nach einem Beratungsgespräch zugeschickt wurden, ohne dass der Kunde etwas unterschrieben habe. Oder von Kunden, die plötzlich mehrere Telefonverträge (beim selben Anbieter) hatten, weil sie dachten, dass der neue Vertrag automatisch den alten ersetzt. Man müsse aber kündigen oder neue Vereinbarungen schriftlich festlegen.
Man sollte sich auch vom eigenen Anbieter nicht am Telefon zu einem neuen Vertrag überreden lassen, rät Christiane Lersch. „Telekommunikationsverträge sind hochkomplex – das kann nie komplett am Telefon durchgesprochen werden.“ Wenn es nichts Schriftliches gibt, kann man Details des Vertrags vor der Unterschrift nicht kontrollieren. Die Erfahrung hat der Beraterin gezeigt, dass Kosten gern verschleiert, Mehrkosten häufig verschwiegen würden.
Probleme beim Anbieterwechsel
Christiane Lersch empfiehlt Kunden, die sich im Geschäft beraten lassen, immer ganz genau nachzufragen und alles aufschreiben zu lassen („mit Stempel und Unterschrift“) was nicht im Vertrag stehe. „Der Kunde muss später beweisen, dass ihm etwas anderes versprochen worden ist.“ Auch verweist sie darauf, dass man schriftlich auf das 14tägige Widerrufsrecht hingewiesen werden müsse – und dieser Hinweis müsse „nahe am Vertrag“ zu finden sein.
Beim Wechsel des Anbieters sollte der Anschluss höchstens einen Tag unterbrochen sein. „Die Erfahrung zeigt aber, dass das nicht so klappt, wie wir es gern hätten“, sagt Frau Lersch. Oft könne die Leitung nicht bereitgestellt werden. „Vom Prinzip muss dann der alte Anbieter wieder aufschalten.“ Das sei für den Verbraucher nicht mit Extrakosten verbunden. Und wenn es Versorgungsprobleme nach einem Umzug gibt? „Dann hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann drei Monate nach der Kündigung aus dem Vertrag raus.“
Zwar ist Werbung am Telefon verboten, wenn man nicht eingewilligt hat, aber so geschlossene Verträge sind gültig. Meist kommt man per Widerruf wieder heraus.