Mülheim. .
Die Erwägungen der Bundesregierung, der Vermittlung von Gewinnspielverträgen am Telefon per Gesetz einen Riegel vorzuschieben (wir berichteten im überregionalen Teil) wird von den Verbraucherschützern grundsätzlich begrüßt. Wie berichtet, sollen Gewinnspielverträge mit Verbrauchern demnach nur noch schriftlich und nicht mehr mündlich abgeschlossen werden können.
Verträge sollten verschriftlicht werden
Ein Gesetzentwurf, der sich nur auf Gewinnspiel- verträge beschränken würde, geht den Verbraucherberatern allerdings nicht weit genug, wie Christiane Lersch erklärt. Die Leiterin der Mülheimer Verbraucher- zentrale weist darauf hin, dass andere Anbieter, etwa von Reisen oder von Telefonverträgen, nicht darunter fallen würden. „Wir hätten es gerne, dass alle Verträge verschriftlicht werden müssen, so dass jeder Verbraucher sich genau überlegen kann, ob er den Vertrag will oder nicht“, betont Christiane Lersch.
Weitreichende Verträge
Und damit man später auch noch nachvollziehen kann, was man da abgeschlossen hat. Oder eben auch nicht. Denn vielen Verbrauchern ist gar nicht klar, dass sie am Telefon möglicherweise langfristigen und weitreichenden Verträgen zugestimmt haben. Das könne Kosten zwischen 5 und 50 Euro pro Monat verursachen, wissen Verbraucherschützer; gern würden auch ungerade Beträge wie 29 € oder 49 Euro abgebucht.
Anbieter braucht Einverständnis des Verbrauchers
Schon heute gilt, dass ein Anbieter eine Einverständniserklärung eines Verbrauchers haben muss, um ihn anrufen und Angebote machen zu dürfen. Liegt diese vor, so dürften Gewinnspiele weiterhin – auch nach dem Stichtag für ein mögliches, noch zu verabschiedendes Gesetz – telefonisch verkauft werden, darauf verweist die Leiterin der Verbraucherzentrale, Christiane Lersch. Es sei denn, der Verbraucher hat die Einverständniserklärung widerrufen. Wenn Anbieter nur vorgeben, sie hätten eine Einverständniserklärung, so müssten sie dies zwar nachweisen – „aber es erzeugt natürlich erst einmal Stress und Druck für den Verbraucher“, weiß Christiane Lersch. Denn besonders übel ist es für Betroffene, wenn sich Abzocker telefonisch als Beauftragte von Staatsanwaltschaft oder Polizei ausgeben, um vorgeblich zu Recht bestehende Forderungen aus Gewinnspielverträgen einzutreiben. „Auch davor“, so Frau Lersch, „schützt ein solches Gesetz die Verbraucher nicht.“
Bußgeld hat sich erhöht
Christiane Lersch hat in der Vergangenheit in Mülheim eine Verbraucherin beraten, die rund 50 Gewinnspiele gleichzeitig laufen hatte. Ein paar hundert Euro sind in so einem Fall im Monat schnell weg. „Damit“, so Frau Lersch, „macht man sich arm.“ Doch obwohl das Bußgeld für Firmen, die ohne ein Einverständnis die Verbraucher anrufen, sich seit 2011 erhöht hat, und obwohl unseriöse Firmen spürten, dass die Bundesnetzagentur widerrechtliches Verhalten massiv verfolge, beraten die Mülheimer Verbraucherschützerinnen pro Woche immer noch zehn bis zwölf Bürger beim Thema unerwünschte Gewinnspiele und unerlaubte Anrufe.
Bei letzterem gibt Christiane Lersch immer wieder den gleichen, einfachen Rat: „Legen Sie auf. Sprechen Sie erst gar nicht mit diesen Anrufern.“ Und vor allem sollte man nicht aus Höflichkeit sagen, dass man Unterlagen zugesendet haben möchte. „Sonst bekommt man möglicherweise ganz schnell einen Vertrag untergeschoben“, warnt Christiane Lersch.