Mülheim. . Der Mülheimer J. Montag (Name geändert) wechselte vor zwei Jahren den Stromanbieter. Doch der Wechsel zu Flexstrom kam ihn teuer zu stehen. Montag soll 900 Euro nachzahlen. Als Grund gibt das Unternehmen einen Abrechnungsfehler an.

Teure Grundgebühren für Strom, hohe Kosten für das Kilowatt? „Spar’ ich mir“, dachte sich J. Montag (Name geändert) und wechselte vor über zwei Jahren von seinem Grundversorger zu Flexstrom – „verboten günstig“, wirbt dieser im Augenblick. Der vermeintliche Billigtarif kam den Mülheimer jedoch teurer zu stehen: 900 Euro Nachzahlung verlangte man von Montag, als er nach einem Jahr erneut den Anbieter wechseln wollte – „dabei müsste ich inklusive Bonus etwa 300 Euro zurückbekommen“, rechnet hingegen der Mülheimer.

Vorauszahlungen übersehen

Doch der Stromanbieter hatte offenbar einen Teil der geleisteten Vorauszahlungen übersehen und den Betrag schon mal vom Konto des Kunden abgebucht. Montag holte sein Geld wieder zurück und wies den Kunden-Service auf die „vergessenen“ Zahlungen hin. Unzählige Telefonate führte er und verschickte rund 30 E-Mails. Beim Kundenservice nahm man die Hinweise zwar auf, buchte und mahnte dennoch erneut ab. So wechselte das Geld einige Male hin und her.

Am Ende bestätigte Flexstrom den Abrechnungsfehler, aber der Kunde solle dennoch den geforderten Betrag überweisen, so lautete ein Antwortschreiben, in der Schlussabrechnung würden alle Zahlungen berücksichtigt werden. Doch darauf ließ sich Montag nicht ein. Flexstrom schaltete nun ein Inkasso-Unternehmen ein. Eine Schlussabrechnung gibt es aber bis heute nicht.

„Den Abschlag nicht zahlen, sondern widersprechen“

Für Heike Higgen von der Verbraucherzentrale Mülheim ist der Anbieter längst kein Unbekannter, „wir sind bei Flexstrom derzeit sehr hellhörig“. Immer wieder tauche der Name auf, wenn es um fehlende Abschlussrechnungen und dreiste Forderungen nach Vorkasse gehe. So auch in einem aktuellen Fall, in dem das Tochterunternehmen „Löwenzahn Energie“ von einem Mülheimer Kunden schon jetzt einen Abschlag für April 2013 verlange. Zudem: Die Kosten für Grundgebühr und Kilowattstunde hätten sich für den Kunden im neuen Jahr nahezu verdreifacht. „Den Abschlag nicht zahlen, sondern widersprechen“, rät Higgen.

Schwarze Schafe gebe es jedoch auf dem Strommarkt einige, weiß die Verbraucherzentrale. Die Gelegenheit, mit scheinbaren Niedrigpreisen Kunden zu locken, sei günstig, denn angesichts steigender Strompreise wollen mehr Menschen denn je ihren Anbieter wechseln.

Vorkasse, Bonuszahlungen nach einem Jahr gehörten zu den Lockmitteln, die die Preise zunächst günstig aussehen lassen, meint Higgen, doch nicht selten folge eine saftige Preiserhöhung im zweiten Jahr. Sie rät: Wer einen zuverlässigen Vergleich bei Tarifrechnern im Internet will, sollte diese Suchkriterien herausnehmen.