Mülheim. .
Die Strompreise werden steigen im kommenden Jahr, viele Verbraucher müssen mit höheren Energiekosten rechnen. Wenn das Budget ohnehin schon knapp kalkuliert werden muss, kann es finanziell noch enger werden.
„Wir haben das im Blick und sehen das mit Sorge“, sagt Carsten Welp von der Schuldner- und Insolvenzberatung der Awo Mülheim, der befürchtet, dass manchem Bürger der Strom abgestellt wird, weil die Rechnung nicht gezahlt werden kann. „Ich bin sehr gespannt, was da im nächsten Jahr auf uns zukommt.“
"Wie soll das dann mit einer Erhöhung gehen?“
Die Schuldnerberatung hatte in den vergangenen Jahren schon immer viele Kunden, bei denen eine Stromsperre drohte. „Es ist ja jetzt für viele schon schwierig. Wie soll das dann mit einer Erhöhung gehen?“, fragt sich der stellvertretende Leiter der Schuldnerberatung.
Eine Nachzahlung bei der Jahresabrechnung muss möglicherweise zusätzlich auch noch gestemmt werden. Das müsse auch zu leisten sein – und der neue monatliche Abschlag sei dann auch wieder höher, so Welp. Das Geld muss dann anderswo eingespart werden – „doch oft gibt es nichts mehr einzusparen“, weiß der langjährige Schuldnerberater von seiner Klientel.
Stromspartipps nur bedingt umsetzbar
Wer wenig verdient, nur eine kleine Rente bekommt, oder wer arbeitslos ist, für den sind Stromspartipps nur bedingt umsetzbar: Wenn alte Haushaltsgeräte zu viel Strom fressen, so müsse das Geld für stromsparende Neuanschaffungen erst einmal verfügbar sein. „Energiesparlampen sind teuer – die muss man sich auch leisten können.“ Was Carsten Welp den Ratsuchenden immer empfiehlt: Die Preise der Stromanbieter zu vergleichen und zu sehen, ob nicht in der Wohnung diverse Stromverbraucher zwischendurch vom Netz genommen werden können. „Das sind zwar Kleinigkeiten, aber das kann sich über das Jahr gesehen auch rechnen.“ Wer mit Strom heizt, den befragt Carsten Welp zu den Heizgewohnheiten, denn auch da könne man sparen.
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Strom abgeklemmt – und dann? Das werde schwierig, so Carsten Welp, denn der Strom werde erst wieder angeschlossen, wenn der Rückstand bezahlt sei. Doch so weit sollte man es gar nicht erst kommen lassen, und die Schuldnerberatung spätestens dann aufsuchen, wenn die erste Mahnung im Briefkasten liegt.