Mülheim. .

Etwas Kleingeld für den Müllmann, eine Flasche Wein für den Mitarbeiter im Bürgeramt oder Plätzchen für den Postboten: In der Vorweihnachtszeit hat das Spendieren von Geld- und Sachgeschenken Tradition. Doch: Was ist eigentlich erlaubt, wer darf was annehmen?

Früher gehörte der Brauch zur Vorweihnachtszeit: Da streiften am Ende des Jahres Müllmänner durch die Siedlungen und, klingelten an Haustüren, wünschten frohe Festtage und hielten die Hand auf. Heute ist das den Mitarbeitern der Mülheimer Entsorgungsbetriebe strengstens untersagt. „Unsere Mitarbeiter dürfen weder Kleingeld noch Kekse annehmen“, erklärt Jürgen Jeppel, Geschäftsführer der Mülheimer Entsorgungsbetriebe (MEG). Wenn beobachtet wird, dass ein Mitarbeiter ein Trinkgeld annehme, werde dieser abgemahnt. Denn: „Wir wollen, dass die Leistung überall gleich gut erbracht wird, und nicht schlechter, wenn nichts geschenkt wird oder Sonderleistungen gegen Geschenke erbracht werden.“ Ein „Danke“ muss den Männern in Orange also genügen.

Ein Auge zugedrückt

Und wie steht’s mit den Postboten? „Prinzipiell ist es nicht erlaubt, Geldgeschenke anzunehmen“, sagt Postsprecher Janis Hülder. „Kleinigkeiten werden aber geduldet.“ Bekommt der Briefträger Beträge zwischen fünf und zehn Euro zugesteckt, werde ein Auge zugedrückt. Wichtig aber: „Dass der Mitarbeiter das Geschenk seinem Vorgesetzen meldet.“ Wer sich bei seinem Zusteller für treue Dienste bedanken möchte, sollte besser Schokolade oder eine Flasche Wein spendieren, rät Hülder.

Auch interessant

Wie viel die Leute schenken, hänge übrigens stark vom jeweiligen Zustell-Bezirk ab, weiß der Postsprecher. So gebe es alteingesessene, in denen viel, und anonymere Siedlungen, in denen wenig geschenkt werde. Die Geberkultur hat sich im Laufe der Jahre eben gewandelt. „Denn der persönliche Bezug zum Boten hat stark abgenommen.“

Ab und zu komme es vor, dass sich Bürger am Ende des Jahres bei Mitarbeitern der Stadtverwaltung bedanken möchten, weiß Stadtsprecher Volker Wiebels. Im Grundsatz gelte aber: „Erstmal darf nichts angenommen werden.“ Es gebe jedoch eine „Bagatellgrenze“ von 2,50 Euro, erklärt Wiebels. Gegen Kugelschreiber, eine Tafel Schokolade oder selbst gebackene Plätzchen ist also nichts einzuwenden. Geschenke, die den Wert von 2,50 Euro überschreiten, werden zurückgeschickt. Jedoch verlasse man sich in der Stadtverwaltung darauf, „dass die Mitarbeiter sich an diese Regel halten – und im Zweifel dankend ablehnen.“