Mülheim. .
Ob die Bundesregierung nun, wie berichtet, die Bußgelder künftig erhöhen wird oder nicht: Wer einen Verkehrsverstoß begeht und dabei erwischt wird, zahlt heute schon manchmal mehr, als der Bußgeldkatalog vorsieht.
Denn mit Bußgeldern sollen Verkehrssünden, die einmalig und fahrlässig begangen wurden, geahndet werden. Bei „Wiederholungstätern“ sind heute schon Zuschläge auf die Regelbuße möglich, erläutert Bernd Otto, stellv. Leiter des Ordnungsamtes. Das Bußgeld kann angemessen erhöht werden, wenn man von einem Vorsatz ausgehen muss – also etwa dann, wenn ein unbelehrbarer Autofahrer kurz hintereinander mehrmals mit dem Handy am Ohr erwischt wird. Das dürfte teurer werden als die üblichen 40 €.
Auch, wenn es Voreintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei gibt, etwa für notorische Raser, ist ein Zuschlag möglich. „Es gibt aber keine Vorschrift, die die Höhe der der Zuschläge festlegt“, betont Otto. Mülheim erhöhe auch nicht „mathematisch“, was also hieße, soundso viel Prozent Zuschlag bei der x-ten Wiederholung des Verkehrsverstoßes. Welche Erhöhung angemessen ist, liege im Ermessen des Sachbearbeiters in der Bußgeldstelle. „Wir müssen“. erläutert der stellvertretende Amtsleiter, „den Einzelfall behandeln.“
Der Bußgeldkatalog gelte zwar bundesweit einheitlich, was allerdings als angemessene Erhöhung angesehen wird, könne von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. „Die Fälle“, meint Bernd Otto, „sind ja auch nie identisch.“
Im Ermessen des Sachbearbeiters
Es fließe etwa bei einer Entscheidung mit ein, wie kurz hintereinander jemand aufgefallen sei, ob es zuvor gleichwertige Verstöße gab und wie schwer sie waren. Konkrete Zahlen hat das Ordnungsamt nicht parat, allerdings Einschätzungen. Eine Erhöhung des Regelbußgeldes, weil ein vorsätzliches Handeln zugrunde gelegt wird, komme „sehr selten“ vor, sagt Otto. Wer einmal für das Handy am Ohr 40 € bezahlt hat, dürfte sich wohl eher eine Freisprechanlage kaufen, als das Risiko, erneut zu zahlen, einzugehen. „Aber eine Bußgelderhöhung aufgrund von Voreintragungen erfolgt sehr häufig.“
Übrigens: Es handelt sich auch um Vorsatz, wenn ein Fahrer – etwa im Anhörungsbogen – begründet, er sei nur zu schnell gefahren, weil er die grüne Ampel noch erwischen wollte, um nicht zu spät zu kommen, erklärt Bernd Otto.
Holen sich Verkehrssünder häufig Rat bei einem Rechtsbeistand? „Je härter die Konsequenzen sind, wenn’s um Punkte, Geldbußen und Fahrverbote geht, dann wird häufig ein Rechtsanwalt eingeschaltet.“
- Verwarngelder dürfen bei einem Verkehrsverstoß noch von Polizeibeamten kassiert werden.
- Ab 40 Euro ist man im Bußgeldbereich - und es gibt Punkte.
- Dann wird von der Bußgeldstelle, die auch Voreinträge beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (Verkehrssünderkartei) sichtet, ein Bescheid erlassen.