Berlin. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder andere durch zu nahes Auffahren nötigt, soll im neuen Verkehrssünder-System mit drei Punkten in Flensburg bestraft werden. Das plant Bundesverkehrsminister Ramsauer. Er will die Reform der Verkehrssünder-Datei nach Bürgerbefragungen verschärfen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und
Fahren unter starkem Alkoholeinfluss sollen nach Plänen von Verkehrsminister
Peter Ramsauer (CSU) künftig ebenfalls mit Punkten
in Flensburg geahndet werden. Die Reform der Verkehrssünderkartei werde nach Bürgerbefragungen noch
verschärft, sagte Ramsauer der "Bild am
Sonntag". Zunächst hatten seine Pläne ein Verkehrssünder-System in zwei Abstufungen vorgesehen - für "grobe" Verstöße wie zu schnelles Fahren sollte es einen Punkt geben, für "schwere" Delikte wie Rotlichtverstöße zwei. Der Führerschein soll dafür schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen werden.
Jetzt plant Ramsauer noch eine weitere Stufe: "Es soll eine dritte Kategorie mit drei Punkten geben: und zwar für
Straftaten", sagte er in dem Interview. Demnach soll es künftig etwa für "unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort, Fahren im Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung oder schwere
Nötigung durch zu dichtes Auffahren" drei Punkte geben, die zudem erst nach zehn
Jahren verjährt sind.
Ramsauer will "Verkehrsrowdys zur Räson bringen"
Da im Zuge der Reform schon bei acht Punkten die
Fahrerlaubnis abgegeben werden muss, dürfte der Plan "die Verkehrsrowdys zur
Räson bringen", sagte Ramsauer der Zeitung. Die
Nachbesserungen sind laut dem Minister das Ergebnis eines Internetforums, an dem
sich 30.000 Menschen beteiligt hatten. Viele Nutzer hätten kritisiert, dass die geplante Einführung von zwei Punktekategorien nicht gerecht seien und verschiedene Verstöße nicht angemessen differenziere. Das Drei-Punkte-System soll das ändern.
Das neue Punktesystem, zu dem dann auch die Ahndung von Straftaten im
Straßenverkehr gehören soll, ist derzeit noch ein Diskussionsvorschlag. Noch in
dieser Legislaturperiode, also bis Herbst 2013, soll eine Gesetzesvorlage
erarbeitet werden. Das neue System könnte dann 2014 in Kraft treten. (afp/we)