München.. Verkehrssünden im Nachbarland können richtig teuer werden. Die Bußgelder in den Niederlanden sind nicht nur deutlich höher als in Deutschland, sondern werden auch besonders konsequent eingetrieben - manchmal auch noch Monate später.
Die niederländischen Behörden gehen nach Beobachtungen des ADAC bei der Eintreibung von Bußgeldern besonders konsequent vor. Wer im Nachbarland zu schnell unterwegs gewesen oder etwa beim Telefonieren im Auto erwischt worden sei und trotz zweier Mahnungen nicht bezahle, werde vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten, erklärte der Automobilclub in München.
Das Bundesamt ist für die Eintreibung der Bußgelder zuständig. In den Niederlanden begangene Verkehrsordnungs- widrigkeiten verjähren laut ADAC nicht wie in Deutschland üblich. Somit ist es durchaus möglich, dass Betroffene einen Bußgeldbescheid noch Monate später erhalten können.
Die Bußgeldbescheide werden zunächst von dem Centraal Justitieel Incasso Bureau in Leeuwarden eingefordert. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
Bußgeldbescheid muss auf Deutsch verschickt werden
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist laut ADAC an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro inklusive eventueller Verfahrenskosten haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.
Grundsätzlich können in den Niederlanden Verkehrsverstöße schnell teuer werden, denn die Bußgelder sind dort deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet 220 Euro. (dapd)