Mülheim. .

Sie sind lange angekündigt, die freien Flächen für legale Graffiti im Stadtgebiet. Der Kinder- und Jugendförderplan sieht vor, dass die Stadt bis Ende 2012 geeignete Wände zur legalen künstlerischen Gestaltung durch Graffiti ausweist. Beschlossen hat der Stadtrat das bereits am 16. Dezember 2010. Bis heute ist die Umsetzung nicht erfolgt. Jetzt schürt das Baudezernat die Hoffnung, dass Sprayer bald Flächen an Mauern oder Brücken legal besprühen dürfen – aber nicht Gebäude.

Vorschläge an das Jugendamt

„Unsere Fachbereiche haben den Auftrag nach Flächen zu suchen“, sagt Klaus Beisiegel, Referatsleiter im Baudezernat. Gleichzeitig können und sollen mögliche Flächen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge nimmt das Jugendamt unter 455 45 00 entgegen. Anfragen würden dann vom Baudezernat in der wöchentlichen Baukonferenz geprüft. „Wir können innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung geben“, sagt Beisiegel.

Wenig Aussicht auf Erfolg haben Vorschläge für Graffiti-Flächen an städtischen Gebäuden. Für letztere ist der ImmobilienService zuständig. Zwar ist dieser durch den Ratsbeschluss ebenfalls beauftragt nach geeigneten Flächen zu suchen, doch hatte ImmobilienService-Chef Frank Buchwald bereits wiederholt deren Existenz ausgeschlossen. „Aus Sicht des ImmobilienService gibt es keine geeigneten städtischen Flächen, die zur legalen künstlerischen Gestaltung durch Graffiti geeignet sind“, hatte Buchwald gegenüber dem Jugendhilfeausschuss im November vergangenen Jahres gesagt.

Zwar werde laut Buchwald auch der ImmobilienService tätig, sobald eine konkrete Anfrage erfolgt und und prüft die Eignung jeder vorgeschlagenen Fläche. Hält Buchwald jedoch an seiner Aussage fest, dürfte das Ergebnis der Eignungsprüfung nicht positiv ausfallen.

Anders beim Baudezernat: „Bei uns ist ein Verständnis dafür da, dass Graffiti zur Stadtgestaltung beitragen können“, sagt Beisiegel.