Mülheim. Nach der Berichterstattung unserer Zeitung über den Ärger mit nicht fristgerecht zurückgegebenen Monatstickets, will die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) die Rückgabepflicht der Chipkarten nach Abo-Kündigung neu überdenken.
Zwei langjährige Kunden hatten nach der Kündigung ihres Abos, die Tickets nicht fristgerecht zurückgegeben. Binnen weniger Wochen hatten die Kunden jeweils mehr als 80 Euro Mahnkosten am Hals. Ein Fall wird derzeit bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr in NRW verhandelt.
Noch gilt: Nach Kündigung des Abos will die MVG die Tickets zurück, sonst wird eine Mahngebühr von 10 Euro fällig. Zahlt der Kunde die Mahngebühr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, schaltet die MVG ein Inkasso-Unternehmen ein. Das verlangt dann bereits 14 Tage nach Ablauf der ursprünglichen Rückgabefrist 41 Euro pro einbehaltenem Ticket.
30.000 Abo-Kunden
Für den Verkauf der Mahnforderungen an das Inkasso-Unternehmen erhalte die MVG laut Sprecher Frei nur einen Bruchteil der geforderten 10 Euro – wie viel genau, will das Verkehrsunternehmen nicht sagen. Der Aufwand, das Mahnverfahren selbst fortzuführen und das Ticket weiterhin einzufordern, lohne sich für die MVG allerdings auch nicht, so Frei. Im vergangenen Jahr hatten allein 2848 MVG-Kunden ihre Monatstickets nicht fristgerecht zurückgegeben. Zum Vergleich: 30.000 Abo-Kunden hat die MVG in Mülheim im Jahr 2011 gehabt.
Spätestens bis zum Jahresende wolle die MVG entscheiden, wie sie zukünftig mit ungültigen Monatstickets umgehen wird. Auf die Rückgabe der Tickets komplett zu verzichten könnte für die MVG zum Problem werden. Die Chipkarten werden nicht im gesamten VRR elektronisch kontrolliert. Mit den ungültigen Tickets kann bei reiner Sichtkontrolle schwarz gefahren werden. „Wir stehen da im Spannungsverhältnis zwischen möglichem Missbrauch und dem Aufwand für das Rückgabeverfahren“, sagt Frei.