Dass Verkehrsunternehmen nach nur einer Mahnung direkt ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, ist kein Einzelfall: „So ein Vorgehen ist durchaus auch bei anderen Verkehrsunternehmen üblich“, heißt es aus der Schlichtungsstelle Nahverkehr in NRW.

Noch schneller als im obigen Fall sei das Mahnverfahren des ehemaligen MVG-Kunden Friedrich Weitz bei einem Inkassounternehmen gelandet: „Ich habe nach der Kündigungsbestätigung direkt Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen und nie eine Mahnung von der MVG“, sagt Weitz. Für seine beiden Söhne hatte Weitz jahrelang Monatstickets im Abo bei der MVG bezahlt. Nach der Kündigung habe der Familienvater es „verbaselt“, die Tickets zurückzugeben. 10 Euro pro Ticket Versäumnisgebühr sei Weitz aufgrund seines Fehlers bereit zu zahlen, aber nicht die 82 Euro, die nun das Inkasso-Unternehmen für beide Tickets fordert.