Mülheim. . Zwei Mülheimer sehen sich mit Forderungen von jeweils mehr als 80 Euro konfrontiert, weil sie Monatstickets nach der Kündigung nicht oder verspätet an die MVG zurückgegeben haben. Beide Fälle zeigen, dass auch langjährige Abo-Kunden von der MVG keine Kulanz erwarten dürfen.

Klaus Tafel hatte für seinen Sohn Duncan im Sommer das Schoko-Ticket gekündigt. Mit der Kündigungsbestätigung forderte die MVG die Rückgabe des Tickets bis zum 5. Juli. „Mein Sohn war im Urlaub und hat das Ticket daher erst am 12. Juli im Kundencenter zurückgegeben“, sagt Tafel. Im MVG-Kundencenter habe man dem Sohn mitgeteilt, dass wegen der verspäteten Rückgabe das Konto des Vaters mit 10 Euro belastet werde.

Entsprechend habe Tafel auch nicht reagiert, als er wenige Tage später eine Mahnung von der MVG im Briefkasten fand. In der fordert die MVG die zuvor angekündigten Mahngebühren und schreibt: „Wir belasten Ihnen gemäß der Abobedingungen 10 Euro.“ Tafel sagt, er habe mit diesem Schreiben die Aussage aus dem Kundencenter bestätigt gesehen und mit einer Abbuchung der Mahnsumme von seinem Konto gerechnet.

Tafel überwies letztlich wie gefordert

Die MVG hat wohl auch versucht, den Betrag vom Konto abzubuchen, jedoch vergeblich. Die angebliche Rücklastschrift wurde Tafel nicht von der MVG, sondern per Brief eines Inkasso-Unternehmens mitgeteilt. Wie im anderen Fall (siehe Kasten), hat die MVG nach einer Mahnung die Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen verkauft.

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Keine vier Wochen nach Abgabefrist für die kleine Chipkarte sollte Tafel statt 10 Euro plötzlich 41 Euro wegen der Rücklastschrift zahlen. „Ich habe keine Rückbuchung einer Lastschrift veranlasst und auf meinen Kontoauszügen ist auch nichts aufgeführt“, versichert Tafel. Sein Sohn Duncan habe daraufhin die MVG und das Inkasso-Unternehmen angeschrieben, dass er die Rücklastschrift nicht zu verschulden habe. Zur Sicherheit habe er auch den ursprünglichen Mahnbetrag von 10 Euro an die MVG überwiesen.

MVG forderte mehr Geld

Statt einer Reaktion von MVG oder dem Inkasso-Unternehmen, meldete sich eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie fordert im Auftrag des Inkasso-Unternehmens nun 80,01 Euro von Tafel. Der Vater hat die Schlichtungsstelle Nahverkehr in NRW eingeschaltet. Die möchte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern – auch die MVG nicht.

Keine Antwort gibt die MVG zudem auf die Fragen, warum sie den Betrag von Tafels Konto angeblich nicht abbuchen konnte und warum sie auf Tafels Schreiben bis heute nicht reagiert hat. Einzig zur Frage nach Kulanz äußert sich das Verkehrsunternehmen: „Es gibt für uns keine Veranlassung für eine Kostenübernahme des Verfahrens“, sagt Sprecher Olaf Frei.