Mülheim. .
Dass auf dem gesamten Auberggelände – bis auf die Hundewiese natürlich – seit dem 1. März Leinenzwang gilt, hat sich bei Hundehaltern herumgesprochen, wie Martin Böckenhoff, zuständiger Revierleiter vom RVR, sagt: „98% wissen das. Und man kann sagen, es läuft ganz gut.“ Die Ausrede, es nicht gewusst zu haben, dürften die Förster vom Regionalverband Ruhr (RVR), dem das Gebiet gehört, nun nicht mehr durchgehen lassen.
Seit wenigen Tagen weisen große, unübersehbare Schilder auf das erweiterte Naturschutzgebiet auf dem 120 Hektar umfassenden Auberggelände hin. Dort gilt die Anleinpflicht, das Zelten und Lagern ist verboten. Es gibt Bänke auf dem Auberg, aber keine Picknickzonen „Das würde“, betont Forstmann Gerhard Klesen, Teamleiter West beim RVR, „das Gelände total überfordern“. Alle Besucher – auch die Reiter – dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Wild lebende Tiere dürfen auf keinen Fall gestört werden. Zwei Modellflugvereine haben zwei kleine Flächen für ihr Hobby gepachtet.
Künftig kostenpflichtige Verwarnungen
Gesetzlicher Hintergrund der strafferen Regeln ist die Änderung des Landschaftsplans, die zum März auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes in Kraft getreten ist. Der RVR hat bisher informiert, auf Einsicht gesetzt und um Rücksicht auf die Natur gebeten. Künftig wird auch kostenpflichtig verwarnt werden, bis zu 35 €. Stadt und RVR wollen sich noch auf eine einheitliche Summe einigen, denn neben RVR-Förstern und -Rangern sehen auch Mitarbeiter vom Ordnungsamt sowie ein Landschaftswächter nach dem Rechten. Reiter, die ohne Reitkennzeichen am Pferd unterwegs sind, müssen ebenfalls mit einem Verwarngeld rechnen.
Klare Regeln für den Auberg – bis dahin war es ein langer Weg. Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Mülheimer Umweltamtes, erinnert sich noch an Zeiten, in denen dort ein eingeschränkter Naturschutz galt. „Wir haben festgestellt, dass hier so etwas wie ein rechtsfreier Raum existierte.“ Denn jeder Besucher nutzte den ehemaligen Truppenübungsplatz, wie er es wollte. Seit 2007 gehört das Auberg-Gelände, das etwa zu einem Viertel bewaldet ist, dem RVR, der sich bemüht, dem Naturschutz und dem Naherholungsbedürfnis der Bürger gerecht zu werden. Bis zum 1. März musste ein Hund auf dem Auberg nicht zwingend an der Leine gehen, es genügte, wenn er sich im Naturschutzgebiet im Einflussbereich des Halters befand. Das konnte man allerdings so oder so sehen. „Die Frage, ob ein Hund angeleint ist oder nicht, muss man nicht mehr diskutieren“, so Zentgraf. „Eigentlich“, schmunzelt Martin Böckenhoff, ist es ja ganz einfach: „Hund an die Leine nehmen, spazieren gehen und die Landschaft genießen.“