Mülheim. .

Seit dem 1. März 2012 gilt auf dem gesamten Auberggelände, dass dort die Hunde an der Leine zu führen sind. Hintergrund ist die Änderung des Landschaftsplans, die zum Monatsbeginn auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes in Kraft getreten ist. Die Naturschutzgebiete, also jene Flächen, in denen die Tier- und Pflanzenwelt besonders geschützt wird, sind am Auberg ausgeweitet worden. Schilder, die auf die neue Rechtslage hinweisen, werden demnächst aufgestellt.

Ausgenommen vom Leinenzwang ist allein die Hundewiese, auf der die Tiere frei herumtoben dürfen. Wer sich auf den Wegen durch das Naherholungsgebiet nicht an den Leinenzwang hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen, dass zwischen 10 und 15 Euro beträgt. Der Regionalverband Ruhr (RVR), dem das Gelände gehört, sowie das Ordnungsamt der Stadt werden die Einhaltung der Anleinpflicht kontrollieren.

Kein Zusammenhang

Hundebesitzer, die zuletzt mit der „Hundestreife“ der Stadt Kontakt hatten, könnten einen Zusammenhang vermuten zwischen dem Leinenzwang am Auberg und der Kontrolle der Anleinpflicht in den städtischen Grünanlagen.

Die Gründe sind jedoch unterschiedlich und fallen nur zufällig zeitlich zusammen: Während die Stadt sich kürzlich entschieden hat, das Fehlverhalten von Hundebesitzern – keine Leine, keine Hundemarke, kein Wegräumen der Häufchen – künftig stärker zu kontrollieren, hat sich auf dem Auberg der Landschaftsplan mit der Größe der besonders zu schützenden Flächen geändert.

Die Vorgeschichte für die Änderung, die jetzt den Leinenzwang begründet, ist allerdings schon viel älter, wie Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Mülheimer Umweltamtes, erklärt. „Zuvor galt, mit dem alten Landschaftsplan von 2005, nur ein eingeschränkter Naturschutz.“ Damals gab es ja noch den Truppenübungsplatz.

Seit 2007 ist das 120 Hektar große Auberg-Gelände im Besitz des RVR, der sich seither bemüht, einerseits dem Naturschutz, andererseits der Naherholung für die Bürger Rechnung zu tragen. Für Wanderer, Reiter und Radler ändert sich nichts, sie müssen auf den ihnen zugewiesenen Wegen bleiben. „Die Einschränkung“, so Jürgen Zentgraf, „betrifft primär die Hundehalter.“

Ein Langwieriges Verfahren

Das Änderungsverfahren laufe seit 2007, so Zentgraf, es sei ein „langwieriges Verfahren“. Der Rat hat im vergangenen Sommer beschlossen, die Bezirksregierung war involviert, und mit der Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt der Stadt tritt die Änderung des Landschaftsplans für den Auberg in Kraft.

Mit dem Änderungsverfahren, so der Umweltamtschef, „haben wir die Chance genutzt, die Naturschutzgebiete auf dem Auberg so auszuweiten, wie wir es für richtig halten“. Der Grund ist fachlicher Natur, wenn Jürgen Zentgraf auch erwähnt: „Das Verhalten mancher uneinsichtiger Hundehalter hat durchaus eine gewichtige Rolle gespielt.“

Hundestreife kontrolliert Anleinpflicht

Das Verfahren, betont Zentgraf, sei rechtskräftig. Bis zum Ende des Monats sollen die Hinweisschilder stehen, die Hundehalter auf die Rechtslage und den Leinenzwang hinweisen. Schon jetzt müssen Hundehalter beim Gassigehen ohne Leine außerhalb der Hundewiese am Auberg damit rechen, dass Förster sie an- und Verwarnungen aussprechen. „Sobald die Schilder stehen, werden wir einheitlich vorgehen“ betont Revierleiter Martin Böckenhoff vom RVR.

Heißt: Wer uneinsichtig ist und seinen Hund nicht anleint, wird zur Kasse gebeten. Auch die Hundestreife des Ordnungsamtes wird am Auberg eingesetzt werden, um die Einhaltung der Anleinpflicht zu kontrollieren.