Mülheim. .
Wenn es um die „Hundestreife“ geht, gibt es nur Extreme: extreme Zustimmung oder extreme Ablehnung. Zwei Mitarbeiter des Zentralen Außendienstes des Ordnungsamt sind im Stadtgebiet unterwegs und kontrollieren Hundehalter, ob sie ihre Tiere in Grünanlagen anleinen und ob sie deren Kot eintüten. Wird eines – oder beides – nicht getan, gibt es seit Montag ein Verwarngeld. Deshalb rufen die einen „Abzocke!“ und die anderen „endlich!“
Viele Mülheimer brachte die Meldung über die neue Hundestreife laut Stadtsprecher Volker Wiebels dazu, zum Telefonhörer zu greifen. „Sehr viel Zuspruch“ habe man so erhalten und viele konkrete Hinweise, wo die zwei Beamten doch bitte mal Streife gehen sollen. Zugleich erreichte die Verwaltung, so Wiebels, „völliges Unverständnis mancher Hundehalter“. Auch auf ihren Rundgängen müsse das Team des Ordnungsamts „sich jetzt einiges anhören“.
Landeshundeverordnung regelt Anleinpflicht
Doch Aufregen bringt nichts. „Wir machen Ernst“, sagt Wiebels und meint damit, dass es seit dieser Woche nicht mehr bei einer Verwarnung bleibt, sondern Strafe gezahlt werden muss. Zehn Euro kostet es, wenn der Hund in Grünanlagen nicht angeleint ist, 35 Euro, wenn ein freilaufender Hund einen Haufen hinterlässt, den der Halter nicht wegräumt. Zwei Hundehalter hat es so am ersten Tag, dem Montag, im Horbachtal erwischt: Sie mussten zahlen.
Den in den letzten Tagen oft gehörten Vorwurf, dies sei Abzocke, lässt Wiebels nicht gelten: Immerhin habe man jahrelang versucht, an den guten Willen der Hundebesitzer zu appellieren – ohne Erfolg. „In der Landeshundeverordnung ist die Anleinpflicht eindeutig geregelt.“ So müssen Hunde in Grünanlagen an die Leine, dies sei so, und da müsse die Stadt auch keine Schilder aufstellen. Grünanlagen, wie Hor- und Hexbachtal, Witthausbusch und die Ruhranlagen, sind auch die Schwerpunkte der neuen Streife. Eben Orte, die zur Naherholung genutzt werden, „und das nicht nur von Hundehaltern“.