Einfach laufen lassen gilt häufig in der Praxis: Die Stadt erinnert deshalb an die Anleinpflicht für Hunde in „sensiblen” Bereichen.
Nach § 2 des Forstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde auf Waldwegen unangeleint mitgeführt werden. Außerhalb von Wegen sind Hunde anzuleinen. Nach dem Landschaftsplan der Stadt Mülheim besteht für Naturschutzgebiete ein ausdrückliches Verbot, Hunde frei laufen zu lassen, so die Verwaltung.
In Landschaftsschutzgebieten ist unter anderem verboten, wildlebende Tiere zu beunruhigen. Nach den Erläuterungen des Landschaftsplanes zählen auch freilaufende Hunde zu diesen Beunruhigungen.Für die ausgewiesenen Schutzgebiete bedeutet dies, dass die Hunde auch dort auf den ausgewiesenen Wegen bleiben müssen. Sie sind nicht zwingend anzuleinen, wenn gewährleistet ist, dass sie „bei Fuß” gehen. Auch die Hundehalter, deren Hunde von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht befreit wurden, sind angehalten, ihre Hunde in diesen Gebieten – wie jeder andere Hundehalter auch – an der Leine zu führen. (Redaktion)