Mülheim. . Im Kampf um den Erhalt einer Hauptschule in Mülheim hat die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Gericht erklärte ein Bürgerbegehren gegen die geplante Schließung für gültig. Das Urteil ist vor allem den Rechtsdezernentend er Stadt eine Schlappe.

Die Initiative für Bildung hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielt. Per einstweiliger Anordnung hat das Gericht die Stadt verpflichtet, „unverzüglich die Zulässigkeit des gegen die Schließung der Hauptschule an der Bruchstraße in Eppinghofen gerichteten Bürgerbegehrens festzustellen“. Die rechtlichen Anforderungen seien erfüllt. Rund 13 000 Bürger hatten sich an dem Begehren beteiligt.

Damit geht der nun schon schon ein Jahr lang anhaltende Streit in die nächste Runde. Bei der Initiative herrschte gestern Nachmittag große Freude. „Wir sind erleichtert, wir haben aber damit auch gerechnet“, erklärte deren Sprecher Richard Grohsmann. Er nennt die Entscheidung des Gerichtes einen Sieg für mehr Demokratie in der Stadt.

Anfang Dezember hatte das Rechtsdezernat der Stadt Mülheim das Begehren für unzulässig erklärt, weil es den Menschen nicht deutlich gemacht habe, woher das Geld für den Erhalt des Hauptschul-Standortes genommen werden soll. Die Stadtverwaltung vertritt die Auffassung, dass bei einem Erhalt der Hauptschule Eppinghofen, wo fast sechs Millionen Euro investiert werden müssen, Sanierungen an anderen Schulen gestoppt oder zumindest verschoben werden müssen. Wochenlang drehte sich darum auch der politische Streit zwischen den beiden Lagern, hier SPD, Wir-Linke und die Linke-Ratsfrau Gabriele Rosinski sowie auf der anderen Seite das Viererbündnis CDU, FDP, Grüne und MBI, das per Ratsbeschluss im Sommer das Ende der Hauptschule beschlossen hatte.

Initiative bekommt Recht

Das Gericht widerspricht in der Sache der Stadtverwaltung und gibt der Initiative Recht: Da bei Einreichung des Bürgerbegehrens noch gar nicht feststand, welche Schule in Mülheim welche Finanzmittel erhalte, „seien die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zu einem entsprechenden Hinweis verpflichtet gewesen, dass der Betrag nicht mehr für andere Investitionen zur Verfügung stehe“. Für die Initiative, so Grohsmann, sei die Begründung der Stadt eine politische gewesen, die den Willen der Bürger missachtet habe.

Rechtsdezernent Frank Steinfort erklärt: „Wir prüfen die Entscheidung und werden Anfang der kommenden Woche das weitere Vorgehen abstimmen. Die Frist für die mögliche Beschwerde zum OVG läuft am 3. Februar ab.“ Steinfort ist nach wie vor nicht überzeugt. Es sehe weiterhin keinen substanziierten finanziellen Deckungsvorschlag für die Hauptschule.

Für den Fraktionschef der SPD, Dieter Wiechering, ist die Düsseldorfer Entscheidung auch eine Niederlage für den Rechtsdezernenten. Und: Nun habe, so Wiechering, das Viererbündnis erneut die Chance, dem Begehren beizutreten und damit Klarheit zu schaffen. Was die Finanzierung der Hauptschule angehe, müsse nun die Stadt Vorschläge machen. Es sei „peinlich“, sagt die MBI, dass ein Gericht entscheiden musste, ob die Bürger entscheiden können.

Ohrfeige für den Rechtsdezernenten

Von einer Ohrfeige für den Rechtsdezernenten spricht Achim Fänger von Wir-Linke. Er drängt auf eine Ratssondersitzung und hofft, dass eine politische Mehrheit dem Begehren beitritt. „Das würde uns Kosten und Kraft sparen“.

Die CDU zeigt sich höchst verwundert über das Urteil: „Wir hatten uns hundertprozentig sicher gefühlt“, sagt Wolfgang Michels. Das weitere Vorgehen werde man nun beraten.

Die gerichtlich beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens überraschte die Grünen dagegen nicht. „Inhaltlich bleiben wir bei unserer Position: Eine Hauptschule ohne Schüler und ohne Zukunft bietet keine Perspektive weder für sich noch für Eppinghofen. Ihr Weiterbestand auf Kosten dringlich notwendiger Maßnahmen in vielen anderen Schulen der gesamten Stadt ist nicht verantwortbar.“ Froh sei man allerdings, dass mit einem Bürgerentscheid, das Ende des Schulstreits in der Stadt kommen werde.