Die Initiatoren des für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens werden das Verwaltungsgericht anrufen

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Hauptschule an der Bruchstraße werden gegen den Mehrheitsbeschluss des Rates, das Begehren für unzulässig zu erklären (die NRZ berichtete), Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht einreichen. Darauf verständigten sie sich bei einem Treffen gestern Nachmittag.


Nach ihrer Einschätzung enthält das Gutachten des Rechtsdezernenten Frank Steinfort, auf das sich die Ratsentscheidung gründete, zwei wesentliche Fehler. Beide beziehen sich auf den Kostendeckungsvorschlag im Text des Begehrens.
1. Steinfort moniert, der Text habe den Eindruck erweckt, dass für die Sanierung der Hauptschule notwendige Geld sei frei verfügbar. Die Initiatoren verweisen allerdings darauf, dass Ende August, als man das Begehren startete, noch niemand gewusst habe, wie dieses Geld im Haushalt mal eingesetzt werden soll. Die entsprechenden Beschlüsse seien erst viel später gefallen. Steinfort: „Das ist unerheblich. Es reicht aus, den Anschein erweckt zu haben.“ eine Interpretation, die die Initiatoren nicht teilen.

2. Steinfort moniert, der Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren sei unzureichend, weil nicht ausgeführt worden sei, auf welche Investitionen man stattdessen verzichten soll. Die Initiatoren verweisen auf ihren Text, der sehr wohl eindeutige Hinweise enthalte. Außerdem gelte für einen städtischen Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip. Dieses bedeute, man müsse gar nicht im Detail sagen, wo wie viel Geld zu kürzen ist, um es woanders einzusetzen. Steinfort: „Im Detail nicht, aber man muss den Bürger sachgerecht in Kenntnis setzen. Es reicht nicht, zu sagen, etwas kostet Geld. Ein Hinweis, das Geld sei aus anderen Schulsanierungen oder aus dem Straßensanierungsprogramm oder sonst was zu nehmen, hätte gereicht.“

Der Landesverband von „Mehr Demokratie“ plädiert dafür, dass der Rat in seiner Sondersitzung Mitte Januar einen Ratsbürgerentscheid beschließt. „Das wäre der Königsweg, der Forderung von über 10 000 Unterstützern Gehör zu verschaffen.“ Der Landtag hat bekanntlich in der vergangenen Woche beschlossen, dass bei Bürgerbegehren künftig die Verwaltung eine Schätzung der Folgekosten zu erstellen hat und nicht mehr die Initiatoren eines Begehrens selber Kosten berechnen und Kostendeckungsvorschläge machen müssen.

Für einen Ratsbürgerentscheid ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Ohne zwei Stimmen von CDU oder FDP kommt die nicht zustande. Beide Fraktionen lehnen allerdings bislang eine Zustimmung ab.

Die strittige Kostendeckungspassage im Bürgerbegehren lautet:
Die notwendigen investiven Kosten bei dauerhaftem Betrieb der GHS Bruchstraße betragen 5,844 Mio. und werden aus zweckgebundenen Mitteln zur ,Umsetzung von Maßnahmen zur Bildungsentwicklungsplanung’ gedeckt. Es stehen von 2013 – 2016 für allgemeine nicht schulspezifisch gewidmete Maßnahmen im Kontext des Bildungsentwicklungsplans insgesamt 8,465 Mio. Euro zur Verfügung