Mülheim. .
Die Innenblock-Bebauung zwischen Honigsberger Straße und Fünter Weg in Heißen ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben – mit dieser auf den Kern reduzierten Aussage reagieren Stadtplanungsamt und Mülheimer Wohnungsbau (MWB) auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, das den entsprechenden Bebauungsplan wegen formaler, aber auch inhaltlicher Fehler für unwirksam erklärt hatte (wir berichteten).
Fehlende Unterschriften und Datumsangaben der Oberbürgermeisterin unter den Originalurkunden zum Satzungsbeschluss sowie ungenügende Festlegungen zum Lärmschutz im zirka acht Hektar großen Plangebiet hatten die Münsteraner Richter der Stadt angekreidet. Das verantwortliche Planungsamt nimmt das Urteil gelassen, zumal dieses nicht dem Ansinnen des Klägers entspricht, der das Bebauungsplanverfahren grundsätzlich in Frage gestellt sehen wollte. „Weder mangelt es dem Bebauungsplan an der notwendigen Erfordernis noch ist die Art und Weise der geplanten Erschließung in irgendeiner Form zu bemängeln“, sagt Planungsamtsleiter Martin Harter.
Satzungsbeschluss bis 2012
Private und öffentliche Belange, auch das hat das Gericht bemerkt, sind ordentlich abgewogen. Die festgestellten Mängel in den Festsetzungen zum Lärmschutz sind laut Harter ohne Weiteres zu beheben, so sehe sich sein Amt nach dem OVG-Urteil durchaus „als lachender Verlierer“. Harter rechnet damit, bis Sommer 2012 einen neuen Satzungsbeschluss für entsprechendes Bauland in Heißen von der Politik einholen zu können.
Der Mülheimer Wohnungsbau, das machte gestern Geschäftsführer Jürgen Steinmetz deutlich, würde dann „sofort durchstarten“. Der MWB will das Areal von Norden ausgehend Richtung Süden bebauen. Dabei ist in drei Bauabschnitten im Innenbereich zwischen Honigsberger Straße und Fünter Weg der Bau von insgesamt 38 Doppelhaushälften vorgesehen.
Kein Umlegungsverfahren nötig
Für den ersten Bauabschnitt, der mit einer Stichstraße zwischen den Hausnummern 44 und 50 an der Honigsberger Straße erschlossen werden soll, hat der MWB nach eigener Aussage in Kürze alle Grundstücke beisammen, um ohne Umlegungsverfahren loslegen zu können. 18 Doppelhaushälften sollen entstehen. Wie überall im Gebiet, sollen die Häuser mit 135 m2 Wohnfläche später für 250- bis 300 000 Euro in den Verkauf gehen.
Des Weiteren will der MWB direkt am Fünter Weg 2012 damit beginnen, ein dreigeschossiges Haus mit zwölf barrierefreien Wohnungen und Gemeinschaftsräumen für die Generation Ü 50 sowie ein weiteres Haus mit drei Wohnungen zu errichten.
Die Mülheimer Bürgerinitiativen haben beantragt, dass das OVG-Urteil Thema im Planungsausschuss wird.