Mülheim. .

Auf dem Weg zum Parkautomaten wurde einer Frau aus Mülheim ein „Knöllchen“ geschrieben. Die Stadt sagt, solche Vorfälle seien zwar selten, aber könnten passieren. Wer später einen Parkschein vorweisen kann, müsse kein Bußgeld zahlen.

Barbara Averbeck ist sauer, denn sie fühlt sich ungerecht behandelt: Die Saarnerin hatte am Montagmorgen einen Arzttermin in der Innenstadt und sich erst über die freie Parkbox an der Friedrichstraße gefreut. Die Freude schlug aber rasch in Ärger um, als sie feststellte, dass in der kurzen Zeit, die sie von ihrem Parkplatz hinter der Einfahrt zur Delle bis zum Parkautomaten vor dem Ärztehaus (und zurück) brauchte, schon ein „Knöllchen“ an ihrer Windschutzscheibe pappte.

„Ich war wie vom Donner gerührt: Beide Belege zeigen 8.57 Uhr, aber eine zuständige Person sah ich nicht mehr.“ Dabei, ist sie überzeugt, hätte man doch sehen können, dass sie zum Automaten unterwegs war.

Dass es am Montag so schnell ging mit dem Knöllchen, sieht Frau Averbeck mit als ein Beispiel dafür an, dass die Mülheimer nicht mehr in ihrer Innenstadt einkaufen wollen. „Es stört mich einfach, dass die Bürger, die die Innenstadt am Laufen halten wollen, durch solche Kleinlichkeiten vergrätzt werden“, schildert sie ihren Eindruck. Und will künftig woanders bummeln und einkaufen gehen.

Ordnungsamt: „Kann passieren.“

Das Ordnungsamt kann den Ärger der Bürgerin nachvollziehen, bittet aber auch um Verständnis, dass ein Verkehrsüberwacher, der ein Auto ohne Parkschein vorfindet, nicht wissen könne: Ist der Schein im Auto heruntergefallen, hat ein Bürger den Parkschein in Gedanken eingesteckt – oder ist womöglich eine Schlange am Automaten. Kein Außendienstler könne an jedem Wagen ein paar Minuten auf den Besitzer warten.

Wer aber durch den Parkschein nachweisen könne, dass die Parkgebühr bezahlt worden ist, der müsse auch das Verwarngeld nicht bezahlen: Ein Brief samt Kopie des Parkscheins an die Bußgeldstelle reiche dann meist zur Einstellung des Verfahrens, erklärt Erich Oesterwind, der Leiter des Außendienstes im Ordnungsamt. Vorfälle wie dieser seien insgesamt zwar selten – „aber es kann passieren.“

Das Porto werde nicht erstattet, erklärt Erich Oesterwind auf Nachfrage. Aber man könne den Brief auch beim Bürgeramt, an der Bußgeldstelle (Heinrich-Melzer-Straße 1) oder beim Ordnungsamt (Ruhrstraße 1) abgeben.