Mülheim. .
Mülheim soll schöner werden: Die Verwaltung legte zwei Beschlussvorlagen vor, die das Erscheinungsbild von Geschäftsbetrieben in der Innenstadt regulieren sollen. Laut Stadt waren Einzelhandel und Gastronomie an der Formulierung beteiligt.
Die Verwaltung will in der Innenstadt aufräumen – und dem Wildwuchs an Werbung und Möblierung Herr werden, damit das Erscheinungsbild von Schloßstraße und Umgebung nicht noch weiter an Strahlkraft einbüßt.
Einzelhandel und Gastronomie waren beteiligt
Im Planungsausschuss bringt die Verwaltung heute gleich zwei Beschlussvorlagen ein, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Geschäftsbetrieben einschränken sollen: Ein Leitfaden soll Sondernutzungen vor Ladenlokalen und Gastronomiebetrieben reglementieren, eine Gestaltungssatzung widmet sich Geschäften und ihren Fassaden selbst. Laut Stadt waren Einzelhandel und Gastronomie an der Formulierung der Vorgaben beteiligt.
Man muss sich nicht weit auf der Schloßstraße fortbewegen, um zu erkennen, was sich dort an Wildwuchs breitmacht. Vor dem Schuhhaus Voswinkel stapeln sich Schuhkartons auf Rollpaletten, darauf je ein Exemplar der Sonderangebote, gegenüber beim Drogeriemarkt „dm“ türmen sich allerlei Kerzen auf Holzpaletten, zusammengehalten von Schutzfolie. Nachbar Kodi treibt’s auf die Palme: Nicht nur stehen vor dem Geschäft olle Metall-Wühltische mit Angeboten von Vogelfutter bis Frostschutzmittel, sondern auch, wahrlich kein Hingucker: bergeweise Küchen- und Toilettenpapier. Muss all dies und vieles mehr wirklich auf der Straße rumstehen? Hier noch ein paar Werbeaufsteller in den Weg der Laufkundschaft gestellt, dort noch anderes Gedöns?
Regelungen
Nein, sagt die Stadt – die Entwicklung, das jeder alles rausstellen und bewerben darf, muss vorbei sein. Die City sei schließlich „Aushängeschild“ der Stadt, „ihr individuelles Profil bestimmt wesentlich die emotionale Bindung und Identifikation der Bevölkerung mit der Stadt“. Um zum Verweilen einzuladen, müsse eine Innenstadt zwar nicht uniform, aber doch aufgeräumt wirken. Die Stadt will künftig im Wesentlichen folgende Dinge verwirklicht sehen:
Außengastronomie. Stühle, Tische, Bänke, Theken und anderes Mobiliar soll aufeinander abgestimmt sein. Reine Kunststoffmöbel sollen nur noch aufgestellt werden dürfen, wenn sie „hochwertig“ sind. Bierzeltgarnituren werden komplett abgelehnt. An den Möbel darf maximal der Name des eigenen Gastronomiebetriebes, aber keine Werbung angebracht sein. Selbst die Farbgebung von Tischdecken und Stuhlauflagen ist der Stadt nicht egal: Natur-, gedeckte oder helle Farben sollten es schon sein.
Überdachungen. Pavillons und Zelte sind nicht zulässig. Ein Gastronomiebetrieb darf nicht unterschiedliche Sonnenschirm-Typen aufstellen. Ist eine Markise vorhanden, ist der Schirm in Material und Farbe auf diese abzustimmen. Sonnenschirme müssen einen Mindestdurchmesser von drei Metern haben.
Einfriedungen. Wände, Zäune, Geländer, hängende Tücher, Palisaden, transparente Sicht- oder Windschutz dürfen nur noch aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgestellt werden.
Begrünung. Begrünungselemente unmittelbar am Lokal müssen einen Bezug zur Fassadenstruktur haben. Die Höhe der Pflanzbehälter soll größer oder gleich ihrem Durchmesser sein. Balkonkästen und ähnliche Elemente sind ebenso nicht zulässig wie Plastikbehälter.
Außenheizung. Außenheizungen wie Heizpilze sind künftig verboten. „Als klimafreundliche Alternativen bieten sich warme Decken und Kissen an“, heißt es.
Warenauslage. Auslagen dürfen nicht mehr als zwei Drittel der Breite der Geschäftsfront abzüglich der Zugänge in Anspruch nehmen und sind unmittelbar an der Gebäudefassade aufzustellen. Verboten werden Holzpaletten, Kartons, Drahtcontainer und ähnliches.
Mobile Werbeträger. Ob Ständer, Schilder, Werbefahnen – pro Geschäft soll künftig nur ein mobiler Werbeträger möglich sein.
Schaufenster. Fenster sollen nicht dauerhaft durch großflächige Aufkleber oder ähnlichem zu Werbezwecken zweckentfremdet werden.
Vorbauten. Kragplatten, Vordächer und Markisen dürfen höchstens 1,50 Meter in den Straßenbereich hineinragen. Die Stadt will auch die Werbeanlagen in Größe, Anzahl und Ausmaß reglementieren. Leuchtkästen dürfen maximal eine Fläche von einem Quadratmeter haben.
Bei allen Regelungen, die bei entsprechendem Votum im Planungsausschuss heute, bald bindend sein sollen, gilt für Altanlagen allerdings Bestandsschutz. „Natürlich kann die Stadtgestaltung für sich allein nicht alle innerstädtischen Probleme, wie die Erosion des Facheinzelhandels, lösen“, heißt es bei der Stadt. „Sie ist kein Allheilmittel, doch kann sie bei konsequenter Umsetzung das Erscheinungsbild qualitativ verbessern und somit den Standort Innenstadt attraktiver und wettbewerbsfähiger machen.“