Mülheim. .
Wenn ein Haus in einem Gebiet liegt, das stark durch Fluglärm belastet wird, können die Besitzer eine Kürzung der Grundsteuer beantragen, so die Initiative gegen Fluglärm. Denn der Krach mindere den Wert der Immobilie und des Grundstücks.
Immobilienbesitzer, deren Haus in einem von Fluglärm sehr stark belasteten Gebiet liegt, sollten einen entsprechenden Antrag auf Kürzung der Grundsteuer B stellen. Das empfiehlt die Bürgerinitiative gegen Fluglärm.
Fluglärm, sagt der Sprecher der Initiative, Waldemar Nowak, mindere die Wohnqualität und den Wert des Grundstückes erheblich. „Und man kann die Bürger nicht immer nur stärker zur Kasse bitten.“ Die Stadtverwaltung plant derzeit, im Zuge der Haushaltssanierung die Grundsteuer B kräftig zu erhöhen. Die SPD steht hinter dieser Entscheidung, andere Fraktionen wollen die Steuererhöhung nicht mittragen.
Bis zu 15 Prozent
Vor allem die Bürger im Stadtteil Mintard liegen aus Sicht der Initiative in einem lärmgeschädigten Gebiet. Die Initiative verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberfinanzgerichtes zum Ortsteil Meerbusch-Büderich, der in einer Einflugschneise liegt. Bei einer Kürzungen der Grundsteuer denkt Nowak an eine Größenordnung bis zu 15 Prozent. Auch für die Essener Stadtteile Kettwig und Bredeney gebe es diese Empfehlung.
Jeder Steuerzahler müsse allerdings selbst aktiv werden. „Wir überlegen derzeit“, so Nowak, „ob wir durch unsere Anwälte Musteranträge erstellen lassen.“