Essen. Der Kampf der Initiative „Bürger gegen Fluglärm” gegen späte Landungen am Düsseldorfer Airport geht in die nächste Runde. Am Montag haben die Bürger Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

Der Kampf der Initiative „Bürger gegen Fluglärm” gegen späte Landungen am Düsseldorfer Airport geht in die nächste Runde. Gestern hat die Initiative eigenen Angaben zufolge Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

"Recht auf körperliche Unversehrtheit"

Die Initiative, die unter anderem in Kettwig, Mülheim, Meerbusch und anderen Städten rund um den Düsseldorfer Flughafen Mitglieder hat, beruft sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Darin wird das „Recht auf körperliche Unversehrtheit” garantiert. Christoph Lange, Sprecher der Initiative: „Es ist bewiesen, dass Schlafmangel durch Lärm krank macht. Wir wollen nicht den Flughafen in Grund und Boden stampfen. Wir wollen nur, dass das Grundrecht auf Nachtruhe respektiert wird.”

Nach 23 Uhr "ausnahmsweise Verspätungen"

Zurzeit dürfen in der Stunde zwischen 22 und 23 Uhr 33 Flugzeuge am Düsseldorfer Flughafen planmäßig landen. Das sieht die aktuelle Betriebsgenehmigung vor, die seit 2005 in Kraft ist – und seitdem von den Fluglärm-Kritikern bekämpft wird. Bislang ohne Erfolg: Vor dem Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht scheiterte man.

Die vorherige Betriebsgenehmigung sah nur durchschnittlich 20 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr vor. Initiativen-Sprecher Lange: „Die Erhöhung der späten Landungen ist damals um gut 65 Prozent erhöht worden. Die der Landungen am Tag aber nur um fast acht Prozent. Das ist eine Missrelation, die man nicht begründen kann.” Die Initiative stützt sich außerdem auf ein Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Sache gefällt hat: Da hieß es sinngemäß, wirtschaftliche Interessen einer Airline seien kein ausreichendes Argument, um Bürger um ihren Schlaf zu bringen.

Strafgebühren erst nach Mitternacht

Die derzeitige Regelung in Düsseldorf werde „weidlich ausgenutzt”, monieren die Fluglärm-Kritiker: So genannte „ausnahmsweise Verspätungen” bis 24 Uhr würden von vielen Airlines bewusst eingeplant. Auch in diesem Sommer, ist sich Lange sicher, seien wieder „mehr als 1000 Ausnahmen” verzeichnet worden. Erst bei Landungen nach Mitternacht fallen für viele Airlines in Düsseldorf Strafgebühren an.

Offen ist jetzt, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage überhaupt annimmt. Nach Angaben des Flughafens Düsseldorf ist die Zahl der Landungen nach 23 Uhr im ersten Halbjahr '09 um 34,9 Prozent zurückgegangen – auf 495. Im gleichen Zeitraum 2008 waren es 760. Der Grund: Man habe vieles „optimiert”, so ein Airport-Sprecher.