Mülheim. .
Der Landesrechnungshof übt deutliche Kritik am Geschäftsgebahren des Flughafens Essen/Mülheim. Sogar ein Korruptionsverdacht steht im Raum. Das Ganze gipfelt in der Forderung des Rechnungshofes, dass Landeszuschüsse zurückgezahlt werden sollen.
Turbulenzen erschüttern seit Dienstag den Flughafen. An dessen Geschäftsgebaren übt jetzt der Landesrechnungshof erstmals öffentlich deutliche Kritik.
Sowohl bei der neuen Flugzeughalle, deren Kosten sich auf rund 1,1 Millionen Euro beliefen, als auch bei anderen Baumaßnahmen in der Vergangenheit kritisiert der Rechnungshof Verstöße gegen das Vergaberecht, unklare Abrechnungen, gar der Verdacht der Korruption wird geäußert. Das Ganze gipfelt in der Forderung des Rechnungshofes, dass Landeszuschüsse zurückgezahlt werden sollen.
Eilantrag gefordert
Sowohl die Grünen als auch die Mülheimer Bürgerinitiativen fordern in einem Eilantrag, dass sich der Hauptausschuss in seiner morgigen Sitzung mit der Thematik befassen soll. Um eine persönliche Stellungnahme des Geschäftsführers des Flughafens Essen-Mülheim (FEM), Reiner Eismann, wird gebeten. „Die Schwere der Vorwürfe gegen die FEM macht eine umfassende Benachrichtigung des Hauptausschusses noch vor der siebenwöchigen Sommerpause nötig“, so der Grünen Fraktionschef Thomas Behrendt. Filz und Korruption am Flughafen?, fragen die Mülheimer Bürgerinitiativen und gehen bereits in ihren Forderungen einen Schritt weiter: „Wenn der FEM-Geschäftsführer die gravierenden Vorwürfe nicht entkräften kann, muss über Konsequenzen beraten werden“, so Fraktionschef Lothar Reinhard.
Doch der Geschäftsführer Reiner Eismann sieht die Angelegenheit sehr gelassen: „Uns war der Bericht längst bekannt, wir haben ihn im Aufsichtsrat diskutiert und eine 50-seitige Stellungnahme dazu bereits an die Bezirksregierung, an das Verkehrsministerium und den Landesrechnungshof abgegeben.“ Man sei in allen Punkten anderer Meinung, so Eismann, und hoffe, dass das Land dies auch so sehe.
Waldemar Nowak von der Initiative gegen Fluglärm und erst seit der Kommunalwahl Mitglied des Aufsichtsrates fordert ungeachtet der Stellungnahme eine sofortige Sondersitzung des Aufsichtsrates. „Bei Vorwürfen von derartiger Erheblichkeit müssen wir schnellstens Klarheit bekommen.“ Nowak ist überzeugt, auch das Land dürfte großes Interesse an öffentlicher Aufklärung haben.
Halle zu groß
Die Vorwürfe des Landesrechnungshofes: Da ist zunächst der Neubau der Flugzeughalle, an der sich das Land mit 743 600 Euro beteiligte. Die Halle ist ein Ersatz für das Gebäude, das sich auf der interkommunalen Gewerbefläche befand und daher verlegt werden musste. „Zur Ausführung kam eine völlig anders konstruierte Halle mit einem erheblich vergrößerten Hallenvolumen“, urteilt der Rechnungshof. Die sich daraus ergebenden Kostenerhöhungen werden vom Flughafen mit Preissteigerungen begründet. Der Rechnungshof gibt sich damit nicht zufrieden und bemängelt, dass die Bewilligungsbehörde über die Planungsänderungen „im Unklaren gelassen wurden“.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf das Entwässerungssystem am Flughafen, auch ein Millionen-Projekt. Da heißt es: „Der überwiegende Teil der im Verwendungsnachweis abgerechneten Kanalbauleistungen entfiel auf Maßnahmen, die nicht Gegenstand der Förderung waren.“ Und auch bei anderen Baumaßnahmen soll die FEM nicht bewilligte Leistungen abgerechnet haben. Der Rechnungshof schlägt vor, die Zuwendungen zur Flugzeughalle komplett, die bei anderen Bauprojekten anteilsmäßig zurückzufordern. Dies wäre, so Eismann mit Verweis auf die Kapitalrücklage, „katastrophal“ für die FEM.
In Richtung Korruptionsverdacht denken die Prüfer bei den erbrachten Ingenieurleistungen am Flughafen. Seit zehn Jahren greift die FEM auf ein spezielles Ingenieurbüro zurück, aus Ermangelung an eigenen Kräften. Die Erfahrungen mit dem Büro seien sehr gut, so Eismann. Während der örtlichen Erhebungen fiel dem Rechnungshof auf, dass eine bestimmte Tiefbaufirma immer mit ihrer Bewerbung erfolgreich war. „Unter Mitwirkung jenes Ingenieurbüros erhielt sie den Auftragszuschlag, teilweise unter Umgehung der Vergaberichtlinien“. Der Vorwurf: Begünstigung des Bauunternehmens.