Essen/Mülheim.
Nach jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten steht der Geschäftsflughafen Essen/Mülheim endgültig auf der Kippe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag Starts und Landungen mit kleinen Düsenjets für rechtswidrig.
Die Richter gaben damit einem Essener Anwohner Recht, der gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt hatte, weil diese immer wieder Ausnahmegenehmigungen für den Charterflug mit der „kleinen Düse“ erteilt hatte. Dies verstoße gegen die Betriebsgenehmigung von 1980, die keine Nutzung des kleinen Airports im Grüngürtel zwischen Essen und Mülheim durch „strahlgetriebene“ Flugzeuge vom Typ Cessna vorsah. Der Kläger hatte 1982 ein Grundstück in Schuir offenbar im Vertrauen darauf gekauft, dass der benachbarte Flughafen nicht für Geschäftsflüge dieser Art zugelassen ist. Sein Anwalt führte daher den Schutz des Eigentums und das Recht auf körperliche Unversehrtheit erfolgreich ins Feld.
Arbeitsplätze in Gefahr?
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„Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss ich die Jets verkaufen und Leute entlassen“, kommentierte sichtlich mitgenommen der Geschäftsführende Gesellschafter der VHM Schul- und Charterflug GmbH, Wolfgang Vautz. Der Fortbestand des Unternehmens stehe auf dem Spiel. Er müsse nun womöglich nach Düsseldorf ausweichen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung will Vautz die Aussichten einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht ausloten.
Die aktuelle Ausnahmegenehmigung gestattete drei Düsen-Maschinen 730 Flugbewegungen pro Jahr, allerdings nicht mehr als 100 davon in einem Monat. Vautz’ Anwalt verwies darauf, dass es etwa im Jahr 2007 nur 266 Flüge gegeben habe, was gerade 0,61 Prozent aller Flugbewegungen entspreche. Der Charterflug bleibe also die Ausnahme. Zudem seien die modernen Düsenmaschinen leiser als die in der 30 Jahre alten Betriebsgenehmigung gestatteten Propeller-Flugzeuge.
Der Vorsitzende Richter Seifert machte jedoch früh deutlich, dass permanente „Ausnahmegenehmigungen nicht die richtige Form“ seien, um dem Charter-Betrieb in Essen-Mülheim zur Entfaltung zu verhelfen. Er vermisse den politischen Willen, „den Flughafen zuzumachen oder ihm eine Möglichkeit der Entwicklung zu geben“. Essen und Mülheim hielten den kleinen Airport seit Jahrzehnten „im Schwebezustand“.
„Wir freuen uns über das Urteil“, sagt Waldemar Nowak von der „Schutzgemeinschaft Fluglärm“. Auch Essens CDU-Fraktionschef Thomas Kufen zeigte sich „nicht unzufrieden“ mit dem Urteil, das die eher ablehnende Haltung der Partei bestätige. „Für uns geht der Anwohnerschutz klar vor“, ergänzte Fraktionsgeschäftsführer Heribert Piel. Für die Essener SPD, die den Flugplatzbetrieb unterm Strich zuletzt positiver bewertete, äußerte sich Fraktionschef Thomas Fresen abwartend: „Erst das Urteil lesen.“