Mülheim. Gesperrt ist seit Jahren ein Teil des Autonomen Zentrums in Mülheim. Um einige der Räume wieder nutzen zu können, müssten 80.000 Euro her.

Bereits seit drei Jahren schon können Ehrenamtliche und Besuchende des Autonomen Jugendkulturzentrums (AZ) nicht mehr die gesamte Fläche des Gebäudes an der Auerstraße nutzen, manche Räume sind gesperrt. 2020 war das sogenannte Müllerhaus, das am Eingang zum AZ liegt, wegen gravierender Baumängel stillgelegt worden, der bisherige Betrieb – etwa in Proberäumen und als Übernachtungsmöglichkeit – wurde untersagt. Die Begründung damals: Das Gebäude sei einsturzgefährdet, Schwamm zerstöre das Dach, die Kellerdecke weise zudem keine stabile Statik auf. Jetzt stehen weitere Mängel im Raum.

„Die ersten Befürchtungen von Schwamm und mangelnder Statik konnten inzwischen ausgeräumt werden“, berichtet Niklas Oberheid vom AZ-Team am Rande des Jugendhilfeausschusses. Weder habe sich der Verdacht auf zerstörerischen Pilz im Dachstuhl des denkmalgeschützten Gebäudes bewahrheitet, noch sei erwiesen, dass die Kellerdecke nicht ausreichend trage. Wieder nutzen aber kann das AZ-Team die Räume längst noch nicht. Denn der Immobilienservice der Stadt hat das nächste Problem an dem alten Backsteingebäude festgestellt: Brandschutzmängel. Um nur einen Teil der Räume wieder freigeben zu können, müssten mindestens 80.000 Euro aufgewendet werden, hieß es jetzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Autonomes Zentrum in Mülheim muss auf Proberäume und Schlafplätze verzichten

„Im Müllerhaus befanden sich bis zur Sperrung vor etwa drei Jahren Übernachtungsmöglichkeiten samt Bädern und Küche, der Umsonst-Laden sowie im Keller ein Proberaum“, skizzierte AZ-Vertreter Niklas Oberheid vor den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und betonte: „Der Bedarf für diese Räume ist da.“ Denn: Das Programm des AZ, das Besuchende und Kunstschaffende selbst aufstellten, sei darauf ausgelegt, dass jede Zielgruppe partizipieren könne. Der Eintritt für Konzerte, der bewusst gering gehalten sei, sei daher auch nicht steigerbar, unterstrich Oberheid und führte aus: „Künstlerinnen und Künstler von auswärts etwa in Hotels unterzubringen, wäre unwirtschaftlich und faktisch undurchführbar.“

Im Autonomen Zentrum in Mülheim finden rund 50 Konzerte im Jahr statt. Bandmitglieder haben bis zur Sperrung der Räume im Müllerhaus übernachten können.
Im Autonomen Zentrum in Mülheim finden rund 50 Konzerte im Jahr statt. Bandmitglieder haben bis zur Sperrung der Räume im Müllerhaus übernachten können. © Fabian Strauch Photography / WAZ | Fabian Strauch

Seitdem das Müllerhaus gesperrt sei und nicht mehr als Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stünde, seien Musikerinnen und Musiker, die zu Konzerten ins Mülheimer AZ angereist sind, privat untergebracht worden. Rund 50 Konzerte mit etwa 150 Bands fänden pro Jahr im AZ statt. Um Kulturschaffende künftig anderweitig unterbringen zu können, regte Franziska Krumwiede-Steiner, die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, an, Fördergelder dafür zu beantragen.

Mülheimer Immobilienservice: 80.000 Euro sind nötig, um AZ-Räume zu ertüchtigen

Um zumindest das Erdgeschoss und den Keller des Müllerhauses wieder nutzbar zu machen, fielen ersten Schätzungen zufolge rund 80.000 Euro an, erklärte Susanne Ehmanns, die Leiterin des städtischen Immobilienservices, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Knackpunkt sei der Brandschutz, der bislang nicht ausreichend gewährleistet sei: „Als erster Fluchtweg steht eine – brennbare – Holztreppe zur Verfügung, ein zweiter Fluchtweg fehlt.“ Daher seien die beiden oberen Etagen nicht wie bislang nutzbar. Weitere Fluchtmöglichkeiten zu installieren, sei nicht einfach möglich, so Ehmanns.

Das Vorderhaus des Autonomen Zentrums (AZ) an der Auerstraße in Mülheim, auch Müllerhaus genannt, ist vor drei Jahren wegen Baumängeln gesperrt worden. Aktuell steht der Brandschutz im Fokus.
Das Vorderhaus des Autonomen Zentrums (AZ) an der Auerstraße in Mülheim, auch Müllerhaus genannt, ist vor drei Jahren wegen Baumängeln gesperrt worden. Aktuell steht der Brandschutz im Fokus. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

„Das Haus ist einst als Wohnhaus errichtet worden und nicht als Übernachtungsunterkunft für eine teils zweistellige Personenanzahl“, verwies Ehmanns auf Beherbergungsrichtlinien und betonte: „Für die bisherige Nutzung gab es gar keine Genehmigung.“ Auch die Gewölbedecke im Keller müsse brandschutztechnisch überarbeitet werden. „Der Proberaum war nonstop belegt“, berichtete Niklas Oberheid und stellte klar: „Wir wären bereit, die Räume anders zu nutzen als zuvor, sind da flexibel.“

Um auszuloten, welche Anforderungen das Team des AZ einerseits an die Räumlichkeiten hat und welche Möglichkeiten der Immobilienservice andererseits angesichts der Bausubstanz sieht, ist vor dem Jugendhilfeausschuss ein gemeinsames Treffen für Anfang des neuen Jahres vereinbart worden.

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