Mülheim. Der Mülheimer Rathausmarkt soll Fahrt aufnehmen – mal wieder. Traditionell tauchen dann auch Sorgen um die Tiefgarage auf. Wie es darum steht.

Die Ideen für eine Umgestaltung des Mülheimer Rathausmarktes, die in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Richtungen unterbreitet wurden, lassen sich kaum noch an zwei Händen abzählen. Eine Herausforderung haben sie aber alle gemein: die Tiefgarage. Sie sorgt dafür, dass kaum Bäume gepflanzt werden können – aber trägt sie auch die Last von geplanten Veranstaltungen?

Immer wenn der Platz vor dem Rathaus wieder einmal auf die Tagesordnungen der politischen Gremien kommt, tauchen auch die Bedenken hinsichtlich des Untergrundes auf. 2015, vor der letzten Sanierung des Platzes, war eine durch Tausalz verursachte Chloridbelastung festgestellt worden. Das Salz frisst sich durch den Beton und greift die Metallverstärkungen in den Säulen an.

Mülheimer Tiefgarage wurde 2015 saniert

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Handwerker entfernten damals den belasteten Beton sowie den geschädigten Bewehrungsstahl und bauten anschließend die Säulen mit Spritzbeton wieder auf.

„Salzeintrag an den Stützenfüßen ist in jeder Tiefgarage eine Dauerproblematik“, sieht Joachim Exner, Leiter der Betriebe der Stadt, die die unterirdischen Parkhäuser in der City bewirtschaften, aber keinen Grund zur Sorge.

Mülheims Rathausmarkt – die lange Debatte

Der Zustand werde immer wieder beobachtet. „Wir beheben solche Schäden, die durch Feuchtigkeitseintrag entstehen, sukzessive“, betont Exner. Roland Jansen, Leiter des Tiefbauamtes, ergänzt: „Wir reagieren auf die Gegebenheiten und betreiben einen hohen Aufwand, um die Stützen nicht zu beschädigen.“

Die Tiefgarage unter dem Mülheimer Rathausmarkt.
Die Tiefgarage unter dem Mülheimer Rathausmarkt. © Walter Schernstein | Stadt Mülheim

Die oft geäußerte Schlussfolgerung, durch die Konstruktion könne die Tragfähigkeit des Platzes beeinträchtigt werden, ist laut Exner falsch. „Dann müssten wir sofort reagieren, wenn das so wäre, und müssten ein Stützgerüst einbringen.“

Die Radlasten auf Tiefgaragendecken seien so oder so gesetzlich beschränkt, gleiches gelte etwa für Kranfüße. Grenzwertig wird es im Mülheimer Fall aber nicht: „Wir haben im Moment keine Einschränkung in Sachen Befahrbarkeit. In dem Umfang, in dem Veranstaltungen in der Vergangenheit stattgefunden haben, können sie auch in Zukunft stattfinden“, so der Betriebe-Chef.