Mülheim. Wer in Mülheim sein Auto an- oder abmelden möchte, kann künftig viel Geld und auch Zeit sparen. Wie sich das Zulassungsverfahren verändert hat.
Wer in Mülheim einen Wagen zulassen möchte, kann Geld und Zeit sparen: Mit dem 1. September sind verschiedene Änderungen im Bereich der Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen in Kraft getreten.
Unter dem Begriff „i-Kfz“ können jetzt erstmals auch Großkunden wie zum Beispiel Autohäuser, Zulassungsdienste oder Versicherungen Online-Zulassungen durchführen. Auch Tageszulassungen lassen sich nun online erledigen, wie die Stadt mitteilt. Durch die Neuerungen ergibt sich eine zeitliche Ersparnis: Mit Hilfe der Online-Zulassung können Fahrzeuge sofort in Betrieb genommen werden. „Das Warten auf die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplaketten entfällt“, heißt es. Die notwendigen Originaldokumente werden per Post versendet, in der Zwischenzeit ist es bis zu zehn Tage lang erlaubt, mit ungesiegelten Kennzeichen und einem vorläufigen Zulassungsbescheid am Straßenverkehr teilzunehmen.
Mülheimer Zulassungsstelle bestimmt die Gebührenordnung nicht selbst
Neben Zeit können Fahrzeughalter bei der Kfz-Anmeldung künftig auch Geld bei der Zulassung sparen: Die Gebühren bei der neuen Online-Zulassung liegen deutlich unter denen, die bei einem persönlichen Besuch der Zulassungsstelle fällig werden. So kostet die Zulassung oder Wiederzulassung etwa laut Gebührenordnung online 12,80 Euro, beim persönlichen Besuch 30 Euro. Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs online 2,10 Euro, vor Ort 15,90 Euro. Die Tageszulassung online 14,90 Euro und in der Zulassungsstelle 45,90 Euro.
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Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie sind bundesweit einheitlich geregelt und liegen daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern sind eine gesetzliche Vorgabe.
Die Online-Dienstleistungen im Zulassungswesen sind auf der Homepage der Stadt Mülheim unter dem Beitrag „Online KFZ-Zulassung und –Abmeldung“ zu finden.