Mülheim. Mietspiegel 2024: Zufällig ausgewählt, aber zur Antwort verpflichtet – die Eigentümer von Mülheimer Immobilien müssen online Daten einsenden.

Eigentümerinnen und Eigentümer von rund 4.400 zufällig ausgewählten Gebäuden mit Mietwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen erhalten in den nächsten Tage Post von der Stadt: Die Vermietenden werden gebeten, mittels einer Onlinebefragung Angaben zu Größe, Alter, Ausstattung, Lage, energetischer Qualität und Mietpreis von Mietwohnungen in Mülheim zu machen.

Diese Angaben bilden die Basis für den neuen Mülheimer Mietspiegel 2024, der ab dem kommenden Jahr gelten soll. Der neue Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus und trägt damit auch dazu bei, Vermietende vor unwirtschaftlich niedrigen und Mietende vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen.

Mülheimer Arbeitskreis unterstützt Forschungsinstitut bei Auswertung

Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz bittet die per Zufallsauswahl ermittelten Vermietenden, sich rege zu beteiligen. Anders als in den vorangegangenen Jahren ist die Teilnahme an der Befragung aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend. Antwortet ein angeschriebener Vermietender nicht, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Befragung läuft noch bis Ende August. Die Daten werden vom Bochumer Forschungsinstitut InWIS statistisch ausgewertet. Begleitet wird diese Arbeit von einem beratenden Arbeitskreis, zu dem neben der Stadtverwaltung unter anderem auch die Interessenvertretungen der örtlichen Mietenden- und Vermietendenverbände gehören.

Der aktuelle Mülheimer Mietspiegel ist noch bis Ende 2023 gültig. Alle vier Jahre müssen die Daten komplett neu erhoben werden, damit der Mietspiegel weiterhin als „qualifiziert“ gilt. Rückfragen zum Fragebogen kann man stellen unter 0208 455-0 oder 0800/5885 550 (kostenlose Hotline).

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