Mülheim. Laut Immowelt sind die Mietpreise in Mülheim in fünf Jahren um 21 Prozent gestiegen. Was erlaubt ist und wann sich Mieter wehren sollten.

Um 21 Prozent sind die Mieten in Mülheim seit 2017 gestiegen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis hat sich von 6,20 Euro auf 7,50 Euro angehoben. So zumindest hat es das Immobilienportal Immowelt auf Basis seiner Datensätze ermittelt. Verglichen wurden sämtliche Neuvermietungen im Zeitraum von Januar und Oktober 2017 mit dem gleichen Zeitraum in diesem Jahr. Aber ist diese dermaßen große Preissteigerung auf den gesamten Mülheimer Wohnungsmarkt übertragbar? Wenn man mit Vertretern des Mieterschutzbundes sowie der Vermieter-Vertretung Haus und Grund spricht, wird zumindest deutlich, dass 2022 ein außergewöhnliches Jahr war.

„Wir hatten noch nie so viele Beratungsgespräche wegen Mieterhöhungen. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass sich viele Vermieter beeilt haben, die Mieten noch schnell zu erhöhen, bevor die Energiepreise stiegen“, sagt Rechtsanwalt Harald Bartnik vom Mieterschutzbund Mülheim/Oberhausen. Andreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund in Mülheim, vertritt die privaten Vermieter. Seine Einschätzung lautet: „In diesem Jahr haben Vermieter erhöht, die zuvor viele Jahre lang nichts an den Mieten verändert haben. Das ist ungewöhnlich, weil private Vermieter eher darauf setzen, gute Mieter zu halten.“

Rechtsanwalt Harald Bartnik, vom Mieterschutzbund Oberhausen/Mühlheim hat in diesem Jahr so viele Beratungsgespräche über Mieterhöhungen geführt wie nie.
Rechtsanwalt Harald Bartnik, vom Mieterschutzbund Oberhausen/Mühlheim hat in diesem Jahr so viele Beratungsgespräche über Mieterhöhungen geführt wie nie. © Mara Tröger

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Viele Mülheimer bekamen nach Jahrzehnten die erste Mieterhöhung

Diese Beobachtung teilt auch Harald Bartnik vom Mieterschutzbund: „Es waren sehr viele Mieter dabei, die zum Teil seit 20 Jahren keine Erhöhungen hatten und auf einmal deutlich mehr zahlen sollten.“ Ein besonders heftiger Fall sei der eines Anwohners an der Schloßstraße gewesen, der auf einmal 174 Prozent Mietaufschlag berappen sollte. „In dem Fall ist die Miete seit 1978 nicht angehoben worden und sollte in einem Rutsch auf den ortsüblichen Mietpreis steigen. Das ist natürlich nicht rechtens“, erklärt Harald Bartnik.

Andreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund in Mülheim, hält Mieter durch den Mietspiegel für gut abgesichert.
Andreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund in Mülheim, hält Mieter durch den Mietspiegel für gut abgesichert. © Funke Foto Services

Grundsätzlich gilt bei Mieterhöhungen die Kappungsgrenze. Das heißt: Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden. Wenn eine vermietete Wohnung modernisiert wird, darf die Miete danach um acht Prozent steigen. Höher geht es nur, wenn die Wohnung neu vermietet wird. Laut Andreas Noje liegen die Quadratmeterpreise von unsanierten Altbauten je nach Lage und Wohnungsgröße aktuell bei etwa 5,50 bis 6,50 Euro. Harald Bartnik ergänzt, dass Altbauten häufig saniert werden, wenn die langjährigen Mieter ausziehen. Wenn diese dann wieder auf den Markt kämen, läge der Preis statt bei 5,50 Euro bei 7,50 Prozent.

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Mülheimer durch Mietspiegel abgesichert

Wer wissen will, ob seine Miete angemessen ist, der kann im Mietspiegel nachsehen. Mülheim hat sogar einen qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und offiziell anerkannt ist. „Private Vermieter können dadurch nicht teurer vermieten als zur ortsüblichen Vergleichsmiete“, stellt Andreas Noje von Haus und Grund klar, der Mieter dadurch gut abgesichert sieht.

Harald Bartnik vom Mieterschutzbund hat in diesem Jahr allerdings beobachtet, dass manch ein Großvermieter eine Lücke im System gefunden hat. Wenn ein Mietvertrag eine so genannte Indexklausel enthält, ist es durchaus möglich, die Mieten analog zu den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzuheben - auch über den Mietspiegel hinaus.