Mülheim. Im Landschaftsschutzgebiet am Mülheimer Golfplatz war während der Brutzeit illegal gerodet worden. Nun musste der Verursacher ein Bußgeld zahlen.
Das Erstaunen bei Anwohnern war groß, als Ende März im Landschaftsschutzgebiet am Mülheimer Golfplatz in Selbeck großflächig mit einem Bagger gerodet wurde. Der Naturschutzbund begutachtete die kahl geschorene ehemals dicht bewachsene Grünfläche und stellte fest, dass in erheblichem Umfang Lebensraum von Tieren – brütenden Vögeln, Amphibien, Insekten und anderen Wildtieren – zerstört worden war. Jetzt wurde der Verursacher zur Kasse gebeten.
Nabu-Expertin Cora Ruhrmann hatte damals vor Ort erklärt: „So etwas kann man in dieser Jahreszeit nicht machen, sondern muss dazu Wintermonate wählen.“ Denn im Frühjahr befinden sich Amphibien mitten in der Fortpflanzungsperiode, die Kröten wanderten bereits. Auch Feuersalamander und Molche seien dort unterwegs. Bei der Begehung fanden die Nabu-Experten nicht nur zuhauf umgepflügtes Grün, sondern auch eine tote Kröte und frische Rehspuren.
Mitarbeiter des benachbarten Mülheimer Golfplatzes hatte ohne Genehmigung gerodet
Auch die Artenschutzbeauftragte im Mülheimer Umweltamt, Daniela Specht, hatte sich vor Ort ein Bild von den Folgen der Rodungsarbeiten gemacht und eingeordnet: „Da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt, hätten solche Maßnahmen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden müssen.“ Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auf den Weg gebracht gegen den Verursacher, einen Mitarbeiter des benachbarten Golfplatzes.
Geahndet wurde laut Verwaltung ein Verstoß gegen die Festsetzungen des Landschaftsplanes, in dem etwa festgeschrieben ist, dass es in Landschaftsschutzgebieten verboten ist, Pflanzen wie Bäume und Sträucher zu schädigen sowie Abgrabungen vorzunehmen oder die Oberflächengestalt des Bodens durch Eingriffe zu verändern.
Derjenige, der die Fläche gerodet hat, hat ein Bußgeld gezahlt
Auch interessant
Auch die Vorgabe aus dem Landschaftsplan, dass es in Landschaftsschutzgebieten untersagt ist, außerhalb der für den Verkehr zugelassenen Flächen ein Fahrzeug zu bewegen, sei verletzt worden. Zudem habe die Größe der Fläche – rund 200 Quadratmeter sind gerodet worden – für die Bewertung des Schadens und der Festlegung der Bußgeldhöhe eine Rolle gespielt.
Zur genauen Höhe des Bußgeldes will die Stadt keine Angaben machen – „aus Datenschutzgründen“. Einen „niedrigen vierstelligen Betrag“ habe der Beschuldigte zahlen müssen. Inzwischen sei der geforderte Betrag eingegangen. Für die Verwaltung sei der Fall damit abgeschlossen, meldet die Pressesprecherin der Stadt, Tanja Schwarze, und ordnet ein: „Nach dem NRW-Bußgeldkatalog Umwelt kann bei derartigen Verstößen ein Bußgeld zwischen 50 und 50.000 Euro festgelegt werden.“
Ob der Golfplatz-Mitarbeiter die Summe letztlich selbst begleichen musste oder ob der Club gezahlt hat, will der Verein auf Anfrage nicht konkret sagen. Der Platzwart betont aber: „Wir sind ein Arbeitgeber, der für seine Mitarbeiter einsteht.“