Essen/Mülheim. Auf Lärm-Beschwerden am Flughafen Essen/Mülheim reagierte die Stadt Mülheim mit einem neuen Verbot. „Rechtswidrig“, meint das Verwaltungsgericht.
Neuer Streit um Lärmbelästigung am Flughafen Essen/Mülheim - diesmal geht es um eine sehr spezielle Maßnahme. Die Stadt Mülheim hat - unter Berufung auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz - Triebwerksprobeläufe untersagt. Diese Tests erfolgen regelmäßig, wenn Flugzeuge gewartet und Instand gesetzt wurden. Zwei Betriebe am Flughafen Essen/Mülheim führen solche Arbeiten durch. Nach Auskunft des Mülheimer Amtes für Umweltschutz haben sich mehrere Flughafennachbarn über den Krach beschwert.
Am 14. März 2023 seien die Probeläufe verboten worden. Die betroffenen Wartungsfirmen und die Flughafengesellschaft haben sich juristisch gegen dieses Verbot gewehrt - mit vorläufigem Erfolg. Ihren Eilanträgen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Juli entsprochen.
Stadt Mülheim handelte laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
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Wie das Gericht mitteilt, ist das Verbot der Probeläufe nach routinemäßigen Wartungen („Maintenance Checks“) in dieser Form rechtswidrig. Zur Begründung heißt es, die Triebwerkstests auf dem Flughafengelände zwecks Wiederaufnahme des Flugbetriebes und die damit verbundenen Geräuschemissionen seien „dem laufenden Betrieb des Flugplatzes zuzurechnen“. Es handele sich um sogenannten „Bodenlärm“, der begrifflich zum „Fluglärm“ gehöre.
Für Flugplätze würden jedoch die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht gelten, von Ausnahmen abgesehen, die hier nicht gegeben seien.
Luftfahrtbehörden können Anwohner vor Fluglärm schützen
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Das Verwaltungsgericht erklärt weiter, dies bedeute nicht, dass die Flughafen-Anwohner dem beschriebenen Lärm schutzlos ausgeliefert sind: „Die Luftfahrtbehörden können auf luftverkehrsrechtlicher Grundlage durchaus Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm treffen.“ Außerdem kann gegen die jüngsten Beschlüsse Beschwerde eingelegt werden. In diesem Fall müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Die Leiterin des Mülheimer Umweltamtes, Ulrike Bresa, erklärt zu den Hintergründen des Rechtsstreits, nach den Anwohnerbeschwerden habe die Stadt zunächst die Bezirksregierung Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde konsultiert, um die Zuständigkeiten zu klären. Von dort sei am 6. März mitgeteilt worden, die Triebwerksprobeläufe seien vom Bundes-Immissionsschutzgesetz erfasst und nur nach vorheriger Genehmigung durch das Umweltamt zulässig. Da die Mülheimer Betriebe keine Genehmigungen haben, wurden die Tests Mitte März untersagt. Die Unternehmen klagten dagegen.
Stadt Mülheim will Beschwerden an Bezirksregierung weiterleiten
Die Stadt Mülheim will die Nachbarschaftsbeschwerden nun an die Bezirksregierung weiterleiten und außerdem das Urteil in der Hauptsache abwarten, da bislang nur im Eilverfahren entschieden wurde.
Von den beiden Wartungsbetrieben, die am Flughafen Essen/Mülheim ansässig sind, ist eine Firma auf Flugzeugelektronik spezialisiert. Die andere leistet nach eigenen Angaben bereits seit 1978 Flugzeugservice vor Ort. Zum Streit um die Probeläufe und zur Eilentscheidung wollte von Seiten der Fachbetriebe auf Anfrage dieser Redaktion niemand Stellung nehmen.
Flughafen-Geschäftsführer: Probeläufe unverzichtbar
Auch Günther Helmich, Geschäftsführer der Flughafen Essen Mülheim GmbH, äußert sich nur knapp. Die betroffenen Firmen und die Flughafengesellschaft seien „ausschließlich reaktiv“ tätig geworden, um dem Verbot der Stadt Mülheim zu begegnen. Triebwerksprobeläufe vergleicht Helmich mit Probefahrten nach Autoreparaturen, auf die man nicht verzichten könne. „Das Verbot durch die Stadt Mülheim hätte das Ende dieser Betriebe bedeutet. Deswegen mussten wir uns dagegen wehren.“ Es sei aber nicht sicher, „ob dies schon das letzte Wort ist“.