Mülheim. Bis Ende September können sich Bauherren und Architekten mit Mülheimer Bauprojekten um den Architekturpreis bewerben. Welche Kriterien gelten.

Der Bund Deutscher Architekten Mülheim (BDA) lobt nach mehreren Jahren Pause erneut seinen Architekturpreis aus. Teilnahmeberechtigt sind wie immer Architekten und Bauherren, derzeit läuft die Bewerbungsphase.

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„Es ist schön, dass wir den Preis wieder verleihen können“, sagt Gunvar Blanck, Architekt und Vorsitzender des Mülheimer Architektenbundes. Zugelassen für die Teilnahme sind Bauten, darunter Neu-, Um- und Ausbauten, städtebauliche Anlagen und Freianlagen. „Das Projekt muss in Mülheim stehen und die Fertigstellung darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen“, so Blanck. Stichdatum ist hier der 1. Januar 2020. Eine vierköpfige Jury – die Mitglieder werden noch bekannt gegeben – entscheidet über die Preisträger.

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„Im Gremium soll jeweils eine Person aus Architektur, Kunst, der Verwaltung und dem öffentlichen Leben vertreten sein“, so der BDA-Vorsitzende. Die Frist für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen endet am 22. September, am 17. November findet die Jury zur Entscheidungsfindung zusammen. Es gibt zwei Ränge: Die Auszeichnung und die Anerkennung. „Das ausgezeichnete Projekt nimmt automatisch auf Landesebene am Architekturpreis NRW teil“, erklärt Gunvar Blanck. Bei einer öffentlichen Preisverleihung gibt es für das ausgezeichnete Projekt eine Bauwerksplakette aus Edelstahl, Bauherr und Architekt erhalten eine Urkunde.

Kriterien, die von der Jury beurteilt werden, sind laut Blanck etwa Proportionen, Materialien, Nachhaltigkeit, Mehrwert, aber auch Eingliederung ins Stadtbild. „Die Niveaus sind je nach Stadt sehr unterschiedlich.“ In Mülheim sind in der Vergangenheit bereits die Hochschule Ruhr-West, der Hörsaal des Max-Planck-Instituts, ein Glockenturm in Selbeck sowie der Umbau eines Einfamilienhauses ausgezeichnet worden.

Die Unterlagen zum „Architekturpreis Metropole Ruhr“ sind als Download unter www.bda-nrw.de oder auf Anfrage per Mail an verfügbar.