Mülheim. Telekommunikationsanbieter „1N Telecom“ sorgt für Unruhe bei Mülheimern. Viele fragen, warum sie unerwünschte Post von ihm erhalten. Tipps dazu.
In der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Mülheim häufen sich aktuell Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf.
Das Schreiben enthalte persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfängerinnen und Empfänger und bewerbe einen Telefontarif, heißt es. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Beratungsstelle. Zusätzlich gingen viele Angeschriebene davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt, was nicht der Fall sei.
Verbraucherzentrale gibt Mülheim Tipps zum Umgang mit unzulässiger Werbung
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Gegen unerwünschte Werbebriefe können Verbraucher jedoch vorgehen, gibt die Verbraucherzentrale diese Tipps:
Absender prüfen. Wenn Verbraucher unsicher seien, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
Datenverarbeitung widersprechen. Falls Verbraucher in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, sei personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken könne jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucher einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
Verbraucherzentrale hält Musterbriefe für Beschwerden bereit
Herkunft der Daten ermitteln. Die Empfänger der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnerten sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben, heißt es. Das sorge für Irritationen und werfe die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte.
Unternehmen sind laut Verbraucherzentrale dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
Beschwerde einreichen. Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
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