Duisburg. Ein 34-Jähriger muss lebenslänglich ins Gefängnis. Er hatte seine Ex-Frau in Mülheim mit 18 Messerstichen getötet, vor den Augen der Kinder.
Vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder stach ein 34-jähriger Mann am 14. Juni 2022 in der Nähe eines Spielplatzes an der Von-der-Tann-Straße in Styrum auf seine getrennt lebende Lebensgefährtin ein. 18 Messerstiche verletzten die Frau schwer und traumatisierten die drei Kinder sowie einige unfreiwillige Zeugen. Die Geschädigte starb einen Tag später im Krankenhaus. Nach zehn Verhandlungstagen fällte das Landgericht Duisburg nun ein eindeutiges Urteil.
Die Anklage wegen Mordes war zunächst davon ausgegangen, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen handelte: Der Serbe soll befürchtet haben, dass seine in Deutschland lebende Frau das alleinige Sorgerecht für die Kinder erhalten könnte. Der 34-Jährige, der sich immer nur für einige Wochen in Deutschland aufhielt, soll zugestochen haben, weil er seiner Frau nicht gönnte, die Kinder alleine zu haben.
Mülheimer Mordfall: Aus niedrigen Beweggründen wurde Heimtücke
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Ein Motiv und vor allem ein Mordmerkmal, das der Prozess, der bereits im Dezember vergangenen Jahres startete, letztlich nicht beweisen konnte. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Verfahrens lediglich eine schmallippige Erklärung abgegeben, mit der er die Tat, nicht aber die näheren Umstände einräumte.
Zeugenvernehmungen hatten die Kammer vor wenigen Wochen veranlasst, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen: Es komme auch eine Verurteilung wegen eines anderen Mordmerkmals, nämlich wegen Heimtücke, in Betracht. Der Verteidiger hatte daraufhin eine längere Unterbrechung beantragt und vor drei Wochen eine ausführlichere Erklärung für den 34-Jährigen abgegeben.
Lebenslange Freiheitsstrafe für die Tat in Mülheim
Doch die nun erstmals vom Angeklagten präsentierte Version, dass dessen Ex-Partnerin ihm gedroht habe, sie könne für die Abschiebung des Angeklagten sorgen, nahm die Strafkammer dem 34-Jährigen nicht ab. Auch nicht den Blackout, den er gehabt haben will, nachdem die Frau ihn ausgelacht haben soll. Für das Gericht spielte der Umstand, dass der Angreifer ohne Vorwarnung auf die Frau einstach, die sich zu dieser Zeit keines Angriffs versah, die entscheidende Rolle.
Es verurteilte den Angeklagten wegen Mordes. Beim Strafmaß gab es keine komplizierte Bewertung. Denn das Gesetz sieht im Regelfall nur ein Urteil vor: lebenslang. In der Praxis bedeutet das, dass der Angeklagte mindestens 15 Jahre hinter Gittern bleiben muss.
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