Mülheim. Bei Routinekontrollen kam heraus: Viele Grabsteine in Mülheim sind nicht mehr standsicher. Die Eigentümer müssen jetzt schnell handeln.
Ein ungewöhnliches Bild bietet derzeit der Mülheimer Altstadtfriedhof an der Dimbeck. Inmitten des ringsum sprießenden Grüns scheint es, als seien nackte Holzpfähle schräg aus dem Boden gewachsen. Sie geben uralten grauen Grabsteinen Halt, doch nicht nur hier. Auch auf den anderen zehn Friedhöfen, die die Stadt Mülheim verwaltet, sind solche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
„Ein Mal jährlich werden auf allen Friedhöfen die Grabmale auf Standfestigkeit untersucht“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels, „und wenn Mängel auffallen, werden sie erst einmal gesichert.“ Dies kann beispielsweise passieren, wenn sich der Boden gesenkt hat oder durch Dauerregen aufgeweicht ist. Die Inhaber der Grabstätten würden angeschrieben und aufgefordert, zeitnah eine Fachfirma zu beauftragen, die die Grabsteine wieder stabilisiert.
Stadt Mülheim setzt Inhabern der Gräber eine Frist
Laut Friedhofssatzung der Stadt Mülheim (§ 27) müssen die Verantwortlichen „unverzüglich“ Abhilfe schaffen, wenn die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet scheint. Eine Frist wird gesetzt, notfalls kann die Stadt die Grabmale auch selber in Ordnung bringen lassen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Ferner heißt es in der Satzung: „Der Verantwortliche ist für jeden Schaden haftbar, der durch das Umfallen von Grabmalen (...) oder durch Umstürzen von Teilen verursacht wird.“
Auf dem Mülheimer Altstadtfriedhof, der seit 1984 ganzflächig unter Denkmalschutz steht, gibt es die Besonderheit, dass viele historische Gräber keine Eigentümer mehr haben. Bürgerinnen und Bürger können Patenschaften für alte Grabstätten - als Urnengräber - übernehmen, sollen aber nicht mit den Kosten für die Sicherung der Grabmale belastet werden. In diesen Fällen habe die Mülheimer Friedhofsverwaltung bereits selber Steinmetze beauftragt, so Stadtsprecher Volker Wiebels.