Mülheim. Die Kirchenkreise Mülheim und Oberhausen bündeln ihre Verwaltung. Es gehe nicht um Einsparungen, erklärt Mülheims Superintendent. Die Details.
Einstimmig und ohne kontroverse Diskussion hat eine Sondersynode des Kirchenkreises An der Ruhr am Mittwochabend im Mülheimer Altenhof den Weg für eine Verwaltungsfusion der Kirchenkreise An der Ruhr und Oberhausen zum 1. Januar 2024 frei gemacht. Zeitgleich billigte die Oberhausener Synode diesen Schritt mit 88 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Damit ist eine zuvor ebenfalls erwogene Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem 40.000 evangelische Christen zählenden Kirchenkreis an der Ruhr und dem Verwaltungsverband Rhein-Ruhr, dem die Kirchenkreise Duisburg und Dinslaken angehören, vom Tisch. Die neue Kirchenverwaltung wird als Dienstleisterin für sechs Mülheimer und acht Oberhausener Kirchengemeinden mit insgesamt 88.000 Kirchenmitgliedern zuständig sein.
Evangelische Kirche Mülheim: Bald gemeinsame Verwaltung mit Oberhausen
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Wie Kreissynodalvorstand Michael Meister und der unter anderem auf strategische Unternehmensentwicklung spezialisierte externe Kirchenkreis-Berater Dr. Torsten Sundmacher erläuterten, hätten die im November 2021 gestarteten Sondierungsgespräche gezeigt, dass eine zeitnahe und reibungslose Zusammenarbeit mit dem Oberhausener Kirchenkreis eher zu machen sei als mit dem für Duisburg und Dinslaken zuständigen Verwaltungsverband.
Allerdings machte Sundmacher auch deutlich: „Je nachdem, wie sich der Schrumpfungsprozess der Kirche weiterentwickelt, werden wir in fünf, sieben oder 15 Jahren wieder dort sein, wo wir jetzt sind und dann über eine größere Lösung reden müssen.“
![Mülheims Superintendent Gerald Hillebrand (l.) und Kreissynodalvorstand Michael Meister stellten den Delegierten im Rahmen einer Sondersynode die Pläne zur Verwaltungskooperation mit dem Kirchenkreis Oberhausen vor. Mülheims Superintendent Gerald Hillebrand (l.) und Kreissynodalvorstand Michael Meister stellten den Delegierten im Rahmen einer Sondersynode die Pläne zur Verwaltungskooperation mit dem Kirchenkreis Oberhausen vor.](https://img.sparknews.funkemedien.de/238028887/238028887_1680165311_v16_9_1200.jpeg)
Bei der Abstimmung im Altenhof waren 40 von 53 Synodalen anwesend. Damit war die Grenze zur Beschlussfähigkeit überschritten, die bei 35 anwesenden Synodalen liegt. Aus den Reihen der Abgeordneten des evangelischen Kirchenparlamentes gab es nur eine Detailfrage zum Kostenverteilungssystems zwischen den Mülheimer und Oberhausener Gemeinden.
Mülheimer Superintendent: Keine Fusion der Kirchenkreise
Superintendent, Gerald Hillebrand betonte: „Es geht hier nicht um eine Fusion der Kirchenkreise, sondern nur um den Grundsatzbeschluss für eine Zusammenlegung der beiden Kirchenverwaltungen. Wir erhoffen uns von dieser Zusammenlegung keine Einsparungen, sondern nur eine langfristige Qualitätssicherung. Indem die Personaldecke der gemeinsamen Kirchenverwaltung größer wird, lassen sich für krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallende Mitarbeitende leichter Vertretungen organisieren.“
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Infolge des in Mülheim und Oberhausen getroffenen Synodalbeschlusses wird jetzt eine paritätisch mit Vertretern aus den beiden Kirchenkreisen besetzte Arbeitsgemeinschaft gebildet. Sie wird den bereits vorliegenden Satzungsentwurf zum Beispiel mit Blick auf die detaillierte Organisationsplanung und einen Kostenverteilungsschlüssel nachjustieren. Endgültig abgesegnet werden soll die Zusammenarbeit und die Zusammenlegung der Kirchenverwaltungen in Mülheim und Oberhausen bei den ordentlichen Frühjahrssynoden, Mitte Mai in Oberhausen, und Anfang Juni in Mülheim.