Mülheim. Drei Förderprogramme ließen bis 2018 über 420.000 Euro an Fördergeldern in Mülheims Innenstadt fließen. Was eine Neuauflage bewirken soll.

Die Innenstadt bleibt ein Dauerthema in Mülheim. Zur Verschönerung der City sollen nun drei bestehende Programme neu aufgelegt werden.

Der Rat der Stadt soll im März die Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm, das Bürgerbeteiligungsbudget und einen Projektfonds beschließen. Bis 2018 waren über diese drei Programme bereits 422.000 Euro an Fördergeldern nach Mülheim geflossen.

Eigentümer in Mülheims Innenstadt müssen 60 Prozent tragen

Der Großteil davon kam über das Hof- und Fassadenprogramm, welches das Erscheinungsbild der Innenstadt aufwerten soll. Es umfasst die Herrichtung und Gestaltung von Fassaden, Dachbegrünung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes durch Entsiegelung sowie die Gestaltung von Hof- und Gartenflächen.

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Die Maßnahme wird mit maximal 40 Prozent bezuschusst, die restlichen 60 Prozent muss der oder die Antragsstellende selbst tragen. Der Höchstbetrag für die Gesamtförderung pro Gebäude und Hoffläche liegt bei 75.000 Euro brutto, bei 100.000 Euro, wenn es sich um ein Gebäude „von besonderem städtebaulichem Interesse“ handelt.

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Beim sogenannten Bürgermitwirkungsbudget ist sogar eine hundertprozentige Förderung möglich, allerdings sind die Zuwendungen auf 5000 Euro brutto pro Projektantrag begrenzt. „Alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Institutionen, die sich mit ihren Ideen, Aktionen, Maßnahmen und Projekten für eine lebenswerte und lebendige Mülheimer Innenstadt einsetzen wollen, können einen Zuschuss beantragen“, heißt es in der Förderrichtlinie.

Das Budget darf keine reguläre Förderung oder Finanzierung von Projekten ersetzen, sondern soll dabei helfen, neue und zusätzliche Ideen zu realisieren. Gleiches gilt für den Projektfonds, der sich zu maximal 50 Prozent aus öffentlichen und mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln speist. Die Förderung soll 10.000 Euro brutto nicht übersteigen. Im Einzelfall soll der Innenstadtbeirat einer höheren Summe aus besonderen Gründen zustimmen können.