Mülheim. Der Inhaber der zur Schließung ausgerufenen Mülheimer Pferdepension am Auehof hatte nie eine Betriebsgenehmigung. Was auf die Einstaller zukommt.
Nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Eilverfahren das Tierhaltungs- und Be-treuungsverbot für den Betreiber des Auehofes wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzrecht als rechtens erklärt hat, stehen den Einstallern turbulente Wochen bevor. Denn klar ist wohl: Einen nahtlosen Weiterbetrieb des Hofes ab dem 1. Oktober wird es nicht geben.
Das bekräftigte am Montag die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner. Selbst wenn ein neuer Betreiber jetzt noch einen Antrag auf Betriebsgenehmigung stelle, werde die Behörde ihn nicht mehr rechtzeitig bescheiden können, sagt sie mit Verweis auf die Personalsituation im Amt und darauf, dass man in der Causa Auehof genauestens prüfen werde, ob ein neuer Betreiber sowohl sach- und fachkundig als auch zuverlässig im Umgang mit Pferden sei.
Betreibergesellschaft der Pferdepension wechselt die Eigentümer
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Bäcker hat sich von seiner Betreibergesellschaft getrennt. Laut Handelsregister sind nun seine Schwester Sarah-Lorain van Voorst und Benjamin Bredt, beide gemeldet in Wesel, neue Gesellschafter und Geschäftsführer einer zur „Pferde Oase Mülheim“ umfirmierten Auehof GmbH.
In einer via Whatsapp an Einstaller versendeten Sprachmitteilung versuchte van Voorst die Vertragskunden des Hofes dieser Tage zu beruhigen. Dass ihrem Bruder von Amts wegen eine Frist zur Räumung des Hofes zum 1. Oktober gesetzt sei, müsse niemanden beunruhigen. Alle hätten neue Verträge für die Pensionsboxen samt Service, „damit seid Ihr auf der sicheren Seite“, hieß es darin. „Ihr braucht euch keine Panik machen, dass die am 1.10. hier stehen und eure Pferde verladen“, sagte van Voorst da mit Blick auf die angedrohte Zwangsräumung der Stadtverwaltung. Niemand müsse den Hof verlassen.
Mülheims Veterinäramt: Nahtlosen Weiterbetrieb ab 1. Oktober wird es nicht geben
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Das sieht das Veterinäramt anders. Da eine tierschutzrechtliche Genehmigung für die neuen Betreiber bis zum 1. Oktober unrealistisch sei und nicht einmal ein diesbezüglicher Antrag vorliege, sei den Einstallern nur zu raten, sich um neue Unterkünfte zu kümmern. Das sei für die Pferdehalter zwar „tragisch“, so Schwalenstöcker-Waldner, doch sei nun jede Halterin und jeder Halter selbst verpflichtet, seine Tiere nach den Erfordernissen des Tierschutzrechtes unterzubringen.
Dies sei nun mal auf dem Auehof zurzeit nicht gegeben. Wer Probleme habe, wegen der Druse (eine auf dem Auehof zuletzt grassierende Infektionskrankheit) einen Platz auf einem anderen Hof zu finden, sei womöglich gezwungen, sich über eine zeitlich begrenzte Quarantäne in einer Tierklinik den Nachweis zu holen, dass sein Pferd infektionsfrei sei.
Schwester des ehemaligen Betreibers kündigt Revision gegen Gerichtsentscheid an
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Die neue Hofbetreiberin van Voorst sprach derweil via Whatsapp davon, dass ihr Bruder gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes in Berufung gehen werde, dem OVG liegt aber noch nichts vor. „Wir ziehen das jetzt alle bis zum Ende durch“, forderte sie Einstaller auf, per eidesstattlicher Erklärung zu versichern, „dass die Vorwürfe halt nicht stimmen“.
Derweil bestätigte das Veterinäramt, dass Mario Bäcker den Pferdepensionshof an der Mintarder Straße von Mai 2021 bis Anfang Juli dieses Jahres ohne behördliche Genehmigung betrieben habe. Nach dem Tod des vormaligen Betreibers habe man Bäcker die Pferdepension zunächst „mit Vertrauensvorschuss“ weiterführen lassen. Im Januar habe Bäcker dann eine Betriebsgenehmigung beantragt, ohne bei zunehmenden Beschwerden und Auffälligkeiten bei Kontrollen in der Folge einen Sachkundenachweis zu erbringen.