Mülheim. Vom Land gibt’s keine Unterstützung für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Mülheimer VHS in der Müga. Diese Gründe nennt der Petitionsausschuss.
Der Petitionsausschuss des NRW-Landtags sieht keine Chance, die Durchsetzung des Bürgerentscheids der Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS in der Müga zu unterstützen. Das Gremium nimmt den Mülheimer Stadtrat in Schutz und weist den Vorwurf des Konterkarierens zurück. Das Grundproblem: die schwierige Haushaltssituation der Stadt.
Die Bürgerinitiative hatte sich eigenen Angaben zufolge im November 2021 an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags gewendet, um Unterstützung bei der Durchsetzung des Bürgerentscheids zum Erhalt der VHS in der Müga zu erhalten. Nachdem die Mitglieder des Petitionsausschusses Mitte Juni getagt haben, liegt jetzt eine Stellungnahme des Gremiums zu den weiteren Eingaben der Mülheimer Bürgerinitiative vor.
NRW-Ausschuss: Mülheimer Stadtrat wollte Bürgerentscheid nicht konterkarieren
Darin heißt es: „Auch unter Berücksichtigung des neuen Vorbringens sieht der Petitionsausschuss weiterhin keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petenten zum Erfolg zu verhelfen.“ Der Petitionsausschuss stellt in seinem Schreiben, das auch an die Fraktionen und Ratsmitglieder ging und der Redaktion vorliegt, fest, dass mittlerweile die Bindungsfrist für den Bürgerentscheid abgelaufen ist und bedauert, „dass bislang keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.“ Die Bindungsfrist war bereis am 6. Oktober vergangenen Jahres ausgelaufen. Beim Bürgerentscheid im Oktober 2019 hatten insgesamt 18.022 Mülheimerinnen und Mülheimer für eine Rückkehr der VHS in die Müga gestimmt, 9288 stellten sich damals dagegen.
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Die Mitglieder des Gremiums lassen die Initiatoren des Bürgerbegehrens wissen, dass „der Ausschuss sich davon überzeugen konnte, dass der Rat der Stadt Mülheim keinesfalls beabsichtigte, den Bürgerentscheid zu konterkarieren, sondern nach wie vor eine Umsetzung bzw. Berücksichtigung des Entscheids im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten anstrebt.“ Doch genau da liege der Knackpunkt.
Auch ein Bürgerentscheid müsse die Haushaltsgrundsätze beachten
Als „Grundproblem“ bei der Umsetzung des Bürgerentscheids sieht der Petitionsausschuss, dass mittlerweile Kosten für die Sanierung der Volkshochschule in der Müga von etwa 27 Millionen Euro als realistisch angenommen werden. „Da sich die Stadt Mülheim in einer schwierigen Haushaltssituation befindet, hätten sonst notwendige Schulbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden können.“ Aufseiten der Bürgerinitiative halte sich indessen laut des Schreibens des Gremiums aber die Auffassung, dass die Kosten für die Sanierung der VHS nur etwa zwei Millionen Euro betragen. Abweichend davon wurden 24 Millionen Euro gutachterlich ermittelt, so der Ausschuss.
Ein Bürgerentscheid müsse aber, ebenso wie ein Ratsbeschluss, die Haushaltsgrundsätze beachten und könne diese nicht außer Kraft setzen, betonen die Ausschussmitglieder. Dies verpflichte die Stadt auch bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid, den damit verbundenen Aufwand im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben zu planen. Schon im ersten Beschluss des Petitionsausschusses hatte es im Frühjahr 2021 geheißen: Kommunalpolitisch muss zunächst eine mit der Haushaltssituation der Stadt M. vereinbare Lösung zur Umsetzung des Bürgerentscheids gefunden werden. Inge Ketzer, die Sprecherin der Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der Müga“ fragt in diesem Zusammenhang: „Was kosten diese beiden Volkshochschulen pro Jahr den Bürger? Und was würde eine kosten, wenn man sie instand setzen würde?“
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Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass „sich hinsichtlich der Beschwerden der Petenten keine Verstöße gegen geltendes Recht ergeben“, sodass auch kein Handlungsbedarf bestehe, kommunalaufsichtlich tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sehe der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, der Landesregierung Maßnahmen zu empfehlen.
Land: Keine Handhabe, Umsetzung des Bürgerentscheids zu beschleunigen
Bereits im April des vergangenen Jahres hatte die Initiative den Petitionsausschuss des Landes NRW eingeschaltet. Dieser antwortete damals, dass „eine abschließende Umsetzung des Bürgerentscheids“ noch ausstehe, sah zu dem Zeitpunkt aber noch genügend zeitlichen Spielraum für die Kommune. Auch im April 2021 hieß es, es bestehe „keine Handhabe, kommunalaufsichtlich auf die Stadt einzuwirken und so eine Beschleunigung der Umsetzung des Bürgerentscheids zu erreichen“.
Ganz zufrieden können sie mit der Antwort aus dem Petitionsausschuss – einer neuerlichen Absage der erhofften Unterstützung – bei der Bürgerinitiative nicht sein. BI-Sprecherin Inge Ketzer macht deutlich: „Wir haben dem Ausschuss gesagt, dass uns die Mitteilung nicht ausreicht. Aber wir sehen das Schreiben auch nicht als Freibrief für die Stadt, jetzt nichts tun zu müssen. Vielmehr ist die Stadt aufgefordert, sich daran zu halten, was die Bürger entschieden haben.“
Bürgerinitiative führt Gespräche zum weiteren Vorgehen
Positiv wertet Ketzer, dass der Petitionsausschuss auch in seinem zweiten Beschluss in der Mülheimer Angelegenheit ausdrücklich darauf verweist, dass ein Bürgerentscheid einem Ratsbeschluss gleichkommt – damit untermauere das Gremium die Bedeutung des Bürgerwillens.
Mit Blick auf den zurückliegenden Prozess zur Umsetzung des Bürgerentscheids sagt Ketzer: „Die Stadt hat eine Zusage gegeben und es besteht die Verpflichtung der Stadt, an der Umsetzung zu arbeiten. Dies vermissen wir. Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg.“ Wie es konkret weitergehen soll, welche Schritte die Bürgerinitiative als Nächstes beschreiten will, dazu möchte Inge Ketzer mit Verweis auf laufende Gespräche aktuell keine Auskunft geben: „Wir sind mitten in der Debatte.“