Mülheim. Die Mülheimer Stadtverwaltung hebt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht auf. Das gilt für Besucher und Mitarbeitende. Was man beachten muss.

Die Stadtverwaltung hebt ab sofort die Maskenpflicht auf - das gilt für Besucher genauso wie für Mitarbeitende, teilte die Stadt am Dienstag mit. Empfohlen werde aber, zum Schutz vor Corona weiterhin eine Maske zu tragen. Entsprechende Aushänge werden in Kürze an den Eingängen städtischer Gebäude angebracht.

Für die Entscheidung sind die geltenden Coronavorschriften überprüft worden. Diese geben vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Mindestabstand zu gewährleisten. Soweit dies nicht möglich ist, sind Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel transparente Abtrennungen zu installieren.

In Teilbereichen der Mülheimer Verwaltung muss weiterhin Maske getragen werden

„Diese Schutzvorkehrungen sind alle getroffen“, betont Mülheims Corona-Krisenstabsleiter, Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort. Auch die Ärzte im Krisenstab stünden hinter der Entscheidung: „Die Aufhebung der Maskenpflicht wird mit der sehr hohen Immunisierungsrate und dem zumeist milden Verlauf der Erkrankungen begründet.“

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Soweit in einzelnen Verwaltungsbereichen Zweifel an der zukünftigen Luftqualität entstehen, können dort CO2-Messgeräte aufgestellt werden. In Teilbereichen der Berufsfeuerwehr (z.B. Rettungsdienst) und des Gesundheitsamts bleibt die Maskenpflicht aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung allerdings bestehen. Dies gilt auch für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und für die städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch für ambulante Pflegedienste und ähnliche Unternehmen gilt weiterhin die Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung.