Mülheim. Die Maske ist in Theater oder Konzert nicht mehr Pflicht, Kultureinrichtungen können sie aber per Hausrecht fordern. Wie man in Mülheim vorgeht.

Die Maskenpflicht ist mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes auch für Kultureinrichtungen gefallen – ebenso wie die 3G-Regel. Dennoch setzen einige Mülheimer Kulturinstitutionen auf Sicherheit. Sie machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und fordern beispielsweise auch weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Andere appellieren an die Besucher, freiwillig die Maske aufzuziehen – nur einige wenige machen überhaupt keine Vorgaben mehr. Alles natürlich vorbehaltlich neuer Pandemie-Entwicklungen und Covid-19-Verordnungen.

„Wir freuen uns, dass die durch Corona verursachten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre, die unser Leben gravierend beeinflusst haben, aufgehoben wurden“, heißt es beim Theater an der Ruhr. Allerdings seien die Infektionszahlen aktuell sehr hoch. „Es liegt nun in unser aller Verantwortung mit der Situation angemessen umzugehen, um die Zahlen dauerhaft niedrig zu halten. Deshalb folgen wir den Empfehlungen von Land, Bund und Expertenkommission und behalten vorerst die Maskenpflicht im Theater bei. Zudem sorgt unsere zertifizierte Belüftungsanlage für einen bestmöglichen Infektionsschutz.“ Die Theaterleute bitten auf ihrer Homepage die Bürger, ihre Meinung zu dieser Entscheidung kundzutun.

Beim Mülheimer „Stücke“-Festival im Mai werden die Theatersäle voll besetzt

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Auf Vorsicht setzt auch das Theater- und Konzertbüro. Für das letzte Sinfoniekonzert der Saison gelten 3G und Maskenpflicht. Außerdem werden die Zuhörer noch im Schachbrettmuster platziert. „95 Prozent unseres Publikum haben dafür Verständnis, viele finden es sogar gut. Sie wollen noch nicht umringt sein von vielen anderen Leuten. Die Maske ist der beste Schutz“, sagt Leiterin Stephanie Steinberg. Für das „Stücke“-Festival im Mai plant man etwas anders: Die Theatersäle werden voll besetzt, es gibt aber eine Maskenpflicht. Für den Besuch der Spielorte gilt zudem die 3G-Regel.

Im Ringlokschuppen ist am 4. April die 3G-Regelung entfallen. „Wir empfehlen lediglich während des Veranstaltungsbesuchs einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, heißt es dort. Bei ausgewählten Veranstaltungen werde es eine Platzierung im Schachbrettmuster geben. Man bittet darum, Tickets im Vorverkauf zu erwerben, um Schlangen an der Kasse zu vermeiden.

Der Mülheimer Kulturbetrieb hält bis auf Weiteres an der Maskenpflicht fest

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Der Kulturbetrieb, zu dem Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Musikschule, Kunstmuseum und Begegnungsstätten gehören, hält „bis auf Weiteres“ an Maskenpflicht und 3G fest. Laut Leiter Frank Baudy gilt dies ja auch in anderen städtischen Gebäuden und mache durchaus Sinn, wenn man auf die nach wie vor hohen Infektionszahlen schaue. „Das Ganze muss auch erstmal bei den Menschen ankommen“, nicht jedem gefalle es, von jetzt auf gleich mit vielen, vielen Menschen ohne jede Schutzmaßnahme zusammen zu kommen. „Beim Kreativmarkt am vergangenen Wochenende in der Stadthalle haben die Menschen ohne Murren akzeptiert, dass die Maskenpflicht fortbesteht.“

Apropos Stadthalle: Laut der Betreiberin, der Mülheimer Stadtmarketing MST, existieren für diesen Veranstaltungsort keine einheitlichen Regeln. „Der jeweilige Veranstalter hat das Hausrecht und legt fest, was gilt“, erklärt MST-Prokurist Marc Baloniak. Und so könne an einem Tag Maskenpflicht und 3G gelten – und am nächsten Tag eben nicht. . . Anders sieht es aus in der Camera Obscura und der Touristinfo an der Schollenstraße – „dort besteht bis auf Weiteres Maskenpflicht“. Ebenso bei Stadtführungen, sobald diese auch durch Gebäude wie das Schloß Broich führen. Und wer mit einer Bustour der MST unterwegs ist, muss neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die 3G-Regel einhalten. „Es geht auch um den Gesundheitsschutz unserer Gästeführer“, betont Baloniak. Auf den Schiffen der Weißen Flotte hingegen seien alle Coronaschutz-Vorschriften gefallen. „Es wird aber empfohlen, unter Deck Maske zu tragen.“

Die Regler hoffen auf „gegenseitige Rücksichtnahme“ bei Besuchen der Freilichtbühne

Im Sol gilt nach wie vor 2G plus – aber keine Maskenpflicht

In der Sol Kulturbar, Akazienallee 61, gilt nach wie vor: Einlass wird nur unter den Bedingungen von 2G-plus gewährt. „Nur so können wir Euch weiterhin tolle Konzerte präsentieren“, heißt es auf der Homepage.

Laut Wirt Hakan Mengil setzt man vor der Tür auf Sicherheit – „was dann im Konzertraum passiert, ist aber jedem selbst überlassen“. Es werde auch geduldet, wenn Besucher die Maske dort abnehmen.

Auf der Freilichtbühne startet am 1. Mai der Betrieb, am 4. Mai gibt es die erste Mittwochsreihe. „In der neuen Landesverordnung gibt es keine speziellen Hinweise zu Outdoor-Veranstaltungen. Das heißt für uns, dass die 3G-Regelung und die Maskenpflicht wegfallen, wir nichts mehr nachhalten müssen“, sagt Hans-Uwe Koch von der Regler Produktion. Man sehe das nicht unkritisch, behalte die Laufwege-Regelung bei und bitte die Besucher darum, freiwillig die Maske zu tragen, wenn sie an den Ständen anstehen oder sich auf dem Gelände bewegen. „Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefragt.“

Darauf setzen wohl auch die zwei noch verbliebenen Kinos vor Ort: Sowohl im Rio am Synagogenplatz, als auch im Cinemaxx im Rhein-Ruhr-Zentrum ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr nötig. „Es wäre trotzdem schön, wenn die Menschen die Maske im Foyer noch tragen würden“, so Rio-Mitarbeiterin Celin Pohl. Das Thema Corona ist beim Cinemaxx unterdessen kaum noch eins: „Sämtliche Covid-19-Richtlinien entfallen ab sofort!“, heißt es kurz und knapp auf der Homepage.